NachbG HE 1962 
                
                
            INHALT
Hessisches Nachbarrechtsgesetz Vom 24. September 1962
- Hessisches Nachbarrechtsgesetz Vom 24. September 1962
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Nachbarwand
 - § 1 Errichten einer Nachbarwand
 - § 2 Beschaffenheit der Nachbarwand
 - § 3 Anbau an die Nachbarwand
 - § 4 Nichtbenutzen der Nachbarwand
 - § 5 Beseitigen der Nachbarwand
 - § 6 Erhöhen der Nachbarwand
 - § 7 Verstärken der Nachbarwand
 - Zweiter Abschnitt Grenzwand
 - § 8 Anbau an eine Grenzwand
 - § 9 Errichten einer zweiten Grenzwand
 - § 10 Besondere Gründung
 - § 10a Wärmedämmung
 - § 10b Über die Grenze gebaute Wand
 - Dritter Abschnitt Fenster- und Lichtrecht
 - § 11 Umfang und Inhalt
 - § 12 Ausnahmen
 - § 13 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
 - Vierter Abschnitt Einfriedung
 - § 14 Errichtung
 - § 15 Beschaffenheit
 - § 16 Abstand von der Grenze
 - § 17 Kosten der Errichtung
 - § 18 Kosten der Unterhaltung
 - § 19 Ausnahmen
 - Fünfter Abschnitt Veränderung des Grundwasserspiegels
 - § 20
 - Sechster Abschnitt Wild abfließendes Wasser
 - § 21 Abfluß und Zufluß
 - § 22 Wiederherstellung des früheren Zustandes
 - § 23 Schadensersatz
 - § 24 Anzeigepflicht
 - § 25 Wegfall der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung und zur Anzeige
 - Siebter Abschnitt Dachtraufe
 - § 26 Niederschlagswasser
 - § 27 Anbringen von Sammel- und Abflußeinrichtungen
 - Achter Abschnitt Hammerschlags- und Leiterrecht
 - § 28 Inhalt und Umfang
 - § 29 Schadensersatz und Anzeigepflicht
 - Neunter Abschnitt Duldung von Leitungen
 - § 30 Leitungen in Privatgrundstücken
 - § 31 Unterhaltung
 - § 32 Schadensersatz und Anzeigepflicht
 - § 33 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigung
 - § 34 Anschlußrecht des Duldungspflichtigen
 - § 35 Leitungen in öffentlichen Straßen
 - Zehnter Abschnitt Höherführen von Schornsteinen und Lüftungsschächten
 - § 36 Inhalt und Umfang
 - § 37 Schadensersatz und Anzeigepflicht
 - Elfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen
 - § 38 Grenzabstände für Bäume Sträucher und einzelne Rebstöcke
 - § 39 Grenzabstände für lebende Hecken
 - § 40 Ausnahmen
 - § 41 Berechnung des Abstandes
 - § 42 Grenzabstand im Weinbau
 - § 43
 - § 44 Nachträgliche Grenzänderungen
 - Zwölfter Abschnitt Anwendungsbereich des Gesetzes
 - § 45
 - Dreizehnter Abschnitt Schlußbestimmungen
 - § 46 Übergangsvorschriften
 - § 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten