ZensG 2011 
                
                
            INHALT
Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (ZensG 2011)
- Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 - ZensG 2011)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Regelungen
 - § 1 Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus
 - § 2 Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen
 - Abschnitt 2
 - Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung
 - § 3 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden
 - § 4 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
 - § 5 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
 - § 6 Gebäude- und Wohnungszählung
 - § 7 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
 - § 8 Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
 - § 9 Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung
 - Abschnitt 3
 - Organisation
 - § 10 Erhebungsstellen
 - § 11 Erhebungsbeauftragte
 - § 12 Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung
 - § 13 Ordnungsnummern
 - Abschnitt 4
 - Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
 - § 14 Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften
 - § 15 Mehrfachfalluntersuchung
 - § 16 Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
 - § 17 Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse
 - Abschnitt 5
 - Auskunftspflicht und Datenschutz
 - § 18 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
 - § 19 Löschung
 - § 20 Datenübermittlungen
 - § 21 Information der Öffentlichkeit
 - § 22 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
 - Abschnitt 6
 - Schlussvorschriften
 - § 23 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
 - § 24 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
 - § 25 Finanzzuweisung