ThürHintG 
                
                
            INHALT
Thüringer Hinterlegungsgesetz (ThürHintG) Vom 9. September 2010
- Thüringer Hinterlegungsgesetz (ThürHintG) Vom 9. September 2010
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Hinterlegungsstellen, Hinterlegungskasse
 - § 2 Übertragung der Aufgaben
 - § 3 Abgabe an eine andere Hinterlegungsstelle
 - § 4 Einsichtsrecht
 - § 5 Überprüfung von Entscheidungen
 - Zweiter Abschnitt Annahme
 - § 6 Hinterlegungsfähige Gegenstände
 - § 7 Annahme zur Hinterlegung
 - § 8 Antrag des Hinterlegers
 - § 9 Einzahlung oder Einlieferung vor Stellung des Annahmeantrags
 - § 10 Verfahren nach Erlass der Annahmeverfügung
 - Dritter Abschnitt Verwaltung der Hinterlegungsmasse
 - § 11 Zahlungsmittel
 - § 12 Verzinsung
 - § 13 Wertpapiere, Urkunden, Kostbarkeiten
 - § 14 Besorgung von Wertpapiergeschäften während der Hinterlegung
 - Vierter Abschnitt Benachrichtigungen
 - § 15 Benachrichtigung des Gläubigers
 - § 16 Benachrichtigung des Sparbuchausstellers
 - § 17 Benachrichtigung des Nachlassgerichts
 - § 18 Benachrichtigung des Betreuungs- und Familiengerichts
 - § 19 Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft
 - Fünfter Abschnitt Herausgabe
 - § 20 Herausgabeverfügung
 - § 21 Antrag auf Herausgabe, Nachweis der Berechtigung
 - § 22 Bescheinigung, öffentliche Beglaubigung
 - § 23 Herausgabeersuchen von Behörden
 - § 24 Frist zur Klage
 - § 25 Herausgabeort, Haftung nach der Herausgabe
 - Sechster Abschnitt Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe
 - § 26 Einunddreißigjährige Frist
 - § 27 Dreißigjährige Frist
 - § 28 Erneuter Fristbeginn
 - § 29 Verfall der Hinterlegungsmasse
 - Siebenter Abschnitt Hinterlegung in besonderen Fällen
 - § 30 Genehmigung der Aufsichtsbehörde einer Stiftung
 - Achter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 31 Übergangsbestimmung
 - § 32 Einschränkung von Grundrechten
 - § 33 Gleichstellungsbestimmung