WiPrüfVO 
                
                
            INHALT
Verordnung zur Geschäftsführung der Prüfungsstellen und der Beschwerdeausschüsse nach § 106c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (WiPrüfVO)
- Verordnung zur Geschäftsführung der Prüfungsstellen und der Beschwerdeausschüsse nach § 106c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung - WiPrüfVO)
 - Eingangsformel
 - § 1 Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss
 - § 2 Aufgaben und Entschädigung des Vorsitzenden
 - § 3 Pflichten der Mitglieder, Abberufung, Datenschutz
 - § 4 Aufgaben und Personal der Prüfungsstelle
 - § 5 Kostentragung
 - § 6 Inkrafttreten
 - Schlussformel