ThürKGG 
                
                
            INHALT
Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001
- Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Teil Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Rechtsformen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit
 - § 3 Voraussetzungen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit
 - Zweiter Teil Kommunale Arbeitsgemeinschaften
 - § 4 Einfache Arbeitsgemeinschaften
 - § 5 Besondere Arbeitsgemeinschaften
 - § 6 Aufhebung und Kündigung besonderer Arbeitsgemeinschaften
 - Dritter Teil Zweckvereinbarungen
 - § 7 Beteiligte und Aufgaben
 - § 8 Übergang der Befugnisse
 - § 9 Inhalt
 - § 10 Satzungs- und Verordnungsrecht
 - § 11 Anzeige und Genehmigung
 - § 12 Amtliche Bekanntmachung und Wirksamwerden
 - § 13 Änderung, Aufhebung und Kündigung
 - § 14 Wegfall von Beteiligten
 - § 15 Pflichtvereinbarung
 - Vierter Teil Zweckverbände
 - 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen für Zweckverbände
 - § 16 Beteiligte und Aufgaben
 - § 17 Bildung des Zweckverbandes; Inhalt der Verbandssatzung
 - § 18 Genehmigung der Verbandssatzung
 - § 19 Amtliche Bekanntmachung der Verbandssatzung; Zeitpunkt des Entstehens des Zweckverbands
 - § 20 Übergang von Aufgaben und Befugnissen; Satzungs- und Verordnungsrecht
 - § 21 Dienstherrneigenschaft
 - § 22 Amtliche Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen des Zweckverbands
 - § 23 Anzuwendende Vorschriften
 - § 24 Ausgleich
 - § 25 Pflichtverband
 - 2. Abschnitt Verfassung und Verwaltung
 - § 26 Organe
 - § 26 a Verbraucherbeiräte
 - § 27 Rechtsstellung des Verbandsvorsitzenden und der übrigen Verbandsräte
 - § 28 Zusammensetzung der Verbandsversammlung
 - § 29 Einberufung der Verbandsversammlung
 - § 30 Beschlüsse und Wahlen in der Verbandsversammlung
 - § 31 Zuständigkeit der Verbandsversammlung
 - § 32 Wahl des Verbandsvorsitzenden
 - § 33 Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden
 - § 34 Form der Vertretung nach außen
 - § 35 Geschäftsstelle und Geschäftsleiter
 - 3. Abschnitt Verbandswirtschaft
 - § 36 Anzuwendende Vorschriften
 - § 37 Deckung des Finanzbedarfs
 - 4. Abschnitt Änderung der Verbandssatzung und Auflösung
 - § 38 Änderung der Verbandssatzung, Kündigung aus wichtigem Grund
 - § 39 Wegfall von Verbandsmitgliedern
 - § 40 Auflösung
 - § 41 Abwicklung
 - § 42 Genehmigung, Anzeige und Bekanntmachung
 - Fünfter Teil Gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts
 - § 43 Entstehung
 - § 44 Vorschriften für die gemeinsame kommunale Anstalt
 - Sechster Teil Aufsicht
 - 1. Abschnitt Aufsicht
 - § 45 Grundsatz
 - § 46 Aufsichtsbehörden
 - 2. Abschnitt Schlichtung von Streitigkeiten
 - § 47 Schlichtung von Streitigkeiten
 - § 48 Gleichstellungsbestimmung
 - § 49 Übergangsvorschrift
 - § 50 (In-Kraft-Treten)