ThürHNVO 
                
                
            INHALT
Thüringer Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen, ärztlichen und künstlerischen Personals an den staatlichen Hochschulen (Thüringer Hochschulnebentätigkeitsverordnung - ThürHNVO-) Vom 15. März 2010
- Thüringer Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen, ärztlichen und künstlerischen Personals an den staatlichen Hochschulen (Thüringer Hochschulnebentätigkeitsverordnung - ThürHNVO-) Vom 15. März 2010
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Allgemeines
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Begriffe
 - § 3 Öffentliche Ehrenämter
 - § 4 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
 - § 5 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst des Landes
 - § 6 Abgrenzung vom Hauptamt
 - § 7 Hauptamt und Nebentätigkeit bei Lehr- und Forschungstätigkeit
 - § 8 Hauptamt und Nebentätigkeit bei Gutachtertätigkeit
 - § 9 Hauptamt und Nebentätigkeit bei schriftstellerischer Tätigkeit, Herausgebertätigkeit, Vortragstätigkeit
 - Zweiter Abschnitt Nebentätigkeitsanzeige, Nebentätigkeitsgenehmigung
 - § 10 Anzeigepflicht für genehmigungsfreie Nebentätigkeiten von Hochschullehrern
 - § 11 Erteilung, Widerruf und Rücknahme der Genehmigung; Zuständigkeit, Auskunftserteilung
 - § 12 Beeinträchtigung dienstlicher Interessen ( § 66 Abs. 2 ThürBG ) oder Verletzung von Dienstpflichten ( § 67 Abs. 2 Satz 3 ThürBG )
 - § 13 Freiberufliche und unternehmerische Nebentätigkeiten von Hochschullehrern
 - § 14 Allgemeine Genehmigung von Nebentätigkeiten, Widerruf der Genehmigung
 - § 15 Allgemeine Genehmigung von Nebentätigkeiten für Hochschullehrer
 - Dritter Abschnitt Vergütung
 - § 16 Vergütung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst des Landes
 - § 17 Ablieferungspflicht
 - § 18 Ausnahmen von den §§ 16 und 17
 - § 19 Abrechnung und Erklärung über Nebentätigkeitsvergütungen
 - Vierter Abschnitt Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn
 - § 20 Einrichtungen, Material
 - § 21 Genehmigungspflicht
 - § 22 Allgemeine Genehmigung
 - § 23 Grundsätze für die Bemessung des Entgelts
 - § 24 Allgemeines Entgelt
 - § 25 Verfahren
 - Fünfter Abschnitt Sonderregelungen für das Universitätsklinikum Jena
 - § 26 Nebentätigkeiten am Universitätsklinikum Jena
 - Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 27 Übergangsbestimmung für Privatbehandlungen am Universitätsklinikum Jena
 - § 28 Gleichstellungsbestimmung
 - § 29 Inkrafttreten