ThürLLVO 
                
                
            INHALT
Thüringer Verordnung über die Zulassung von Lehr- und Lernmitteln sowie die Einführung und Bereitstellung von Lernmitteln (Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung - ThürLLVO -) Vom 1. März 2004
- Thüringer Verordnung über die Zulassung von Lehr- und Lernmitteln sowie die Einführung und Bereitstellung von Lernmitteln (Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung - ThürLLVO -) Vom 1. März 2004
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - Zweiter Abschnitt Voraussetzungen für die Verwendung von Lehr- und Lernmitteln im Unterricht
 - § 3 Anforderungen an Lehr- und Lernmittel
 - § 4 Verwendung von Lehr- und Lernmitteln im Unterricht
 - § 5 Zulassungserfordernis von Lehr- und Lernmitteln
 - Dritter Abschnitt Zulassungsverfahren für Schulbücher
 - § 6 Antragsverfahren
 - § 7 Schulbücher für den Religionsunterricht
 - § 8 Zulassung
 - § 9 Schulbuchkatalog
 - § 10 Sonderzulassung
 - Vierter Abschnitt Einführung
 - § 11 Entscheidung über die Einführung
 - Fünfter Abschnitt Lernmittelfreiheit
 - § 12 Umfang der Bereitstellung
 - § 13 Bedarfsermittlung, Bestellung und Abrechnung
 - § 14 Inventarisierung
 - § 15 Verwendungsdauer
 - § 16 Ausleihe
 - § 17 Umgang mit Lernmitteln
 - § 18 Schadensersatz für leihweise überlassene Lernmittel
 - Sechster Abschnitt Schlussbestimmungen
 - § 19 Gleichstellungsbestimmung
 - § 20 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten