ThürBKG 
                
                
            INHALT
Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - ThürBKG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008
- Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - ThürBKG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Zweck und Anwendungsbereich, Aufgabenträger, Landesbeirat
 - § 1 Zweck und Anwendungsbereich
 - § 2 Aufgabenträger
 - § 3 Aufgaben der Gemeinden im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe
 - § 4 Gegenseitige Hilfe
 - § 5 Brandschutzverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen
 - § 6 Aufgaben der Landkreise im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz
 - § 7 Aufgaben des Landes im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz
 - § 8 Landesbeirat für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz
 - Zweiter Abschnitt Brandschutz und Allgemeine Hilfe
 - Erster Unterabschnitt Feuerwehren im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe
 - § 9 Mitwirkung und Aufgaben der Feuerwehren
 - § 10 Aufstellung der Gemeindefeuerwehren
 - § 11 Jugendfeuerwehren
 - § 12 Hauptamtliche Feuerwehrangehörige
 - § 13 Aufnahme, Heranziehung, Verpflichtung und Entpflichtung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
 - § 14 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
 - § 14 a Zusätzliche Altersversorgung
 - § 15 Leitung der Gemeindefeuerwehr
 - § 16 Führungs- und Fachkräfte des Landkreises
 - § 17 Werkfeuerwehr
 - Zweiter Unterabschnitt Andere Hilfsorganisationen in der Allgemeinen Hilfe
 - § 18 Mitwirkung und Aufgaben der anderen Hilfsorganisationen
 - § 19 Rechtsstellung der Mitglieder der anderen Hilfsorganisationen
 - Dritter Unterabschnitt Vorbeugender Gefahrenschutz
 - § 20 Zuständigkeiten
 - § 21 Gefahrenverhütungsschau
 - § 22 Brandsicherheitswache
 - Vierter Unterabschnitt Einsatzleitung
 - § 23 Gesamteinsatzleitung
 - § 24 Einsatzleitung
 - Dritter Abschnitt Katastrophenschutz
 - Erster Unterabschnitt Organisation des Katastrophenschutzes
 - § 25 Begriff der Katastrophe
 - § 26 Katastrophenschutzbehörden
 - § 27 Zuständigkeiten
 - § 28 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
 - § 29 Helfer im Katastrophenschutz, Rechtsstellung
 - Zweiter Unterabschnitt Maßnahmen im Katastrophenschutz
 - § 30 Befugnisse
 - § 31 Vorbereitende Maßnahmen
 - § 32 Katastrophenschutzübungen
 - § 33 Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen
 - § 34 Feststellung und Bekanntgabe des Katastrophenfalls
 - § 35 Einsatzleitung
 - Vierter Abschnitt Gesundheitsbereich
 - § 36 Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
 - § 37 Besondere Pflichten von Angehörigen der Gesundheitsberufe
 - Fünfter Abschnitt Pflichten der Bevölkerung, Entschädigung
 - § 38 Verhütung von Gefahren
 - § 39 Gefahrenmeldung
 - § 40 Hilfeleistungspflichten
 - § 41 Vorsorgepflichten der Eigentümer, Besitzer und Betreiber baulicher Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotential
 - § 42 Duldungspflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken
 - § 43 Entschädigung
 - Sechster Abschnitt Kosten
 - § 44 Kostentragung, Zuwendungen des Landes
 - § 45 Katastrophenschutzfonds
 - § 46 Feuerschutzsteuer
 - § 47 Kosten der privaten Hilfsorganisationen und der anderen privaten Organisationen, Zuwendungen des Landes
 - § 48 Kostenersatz
 - Siebenter Abschnitt Ergänzende Bestimmungen
 - § 49 Aus- und Fortbildungseinrichtungen
 - § 50 Ordnungswidrigkeiten
 - § 51 Übungen an Sonn- und Feiertagen
 - § 52 Einschränkung von Grundrechten
 - § 53 Aufsicht
 - § 53 a Ausschluss der Unterstellung unter polizeiliche und militärische Dienststellen
 - § 53 b Verkehrsregelung durch die Feuerwehr
 - Achter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 54 Ermächtigungen
 - § 55 Zuständigkeiten
 - § 56 Übergangsbestimmungen
 - § 57 Gleichstellungsbestimmung