AbgG LSA 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt (Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt - AbgG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 2002
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt (Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt - AbgG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 2002
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt I Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
 - § 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
 - Abschnitt II Mitgliedschaft im Landtag und Beruf
 - § 2 Schutz der freien Mandatsausübung
 - § 3 Wahlvorbereitungsurlaub
 - § 4 Berufs- und Betriebszeiten
 - § 5 Mitglieder anderer Vertretungen
 - Abschnitt III Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
 - Titel 1 Entschädigung
 - § 6 Entschädigung
 - Titel 2 Aufwandsentschädigung
 - § 7 Amtsausstattung
 - § 8 Kostenpauschale
 - § 9 Anspruch auf Reisekostenvergütung
 - § 10 Höhe der Reisekostenvergütung
 - § 11 Übernachtungsgeld
 - § 12 Freifahrtberechtigung und Kostenerstattung für die Teilnahme an Sitzungen
 - § 12a
 - § 13 Abgeordnete mit Behinderungen
 - § 14
 - § 15 Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigung
 - Titel 3 Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag
 - § 16 Übergangsgeld
 - § 17 Anspruch auf Altersentschädigung
 - § 18 Höhe der Altersentschädigung
 - § 19
 - § 20 Gesundheitsschäden
 - § 21 Versorgungsabfindung
 - § 22 Überbrückungsgeld für Hinterbliebene
 - § 23 Hinterbliebenenversorgung
 - § 24 Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
 - Titel 4 Zuschuss zu den Kosten in Krankheitsfällen, Unterstützungen
 - § 25 Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
 - § 26 Unterstützungen
 - Titel 5 Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge
 - § 27 Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge
 - Titel 6 Gemeinsame Vorschriften
 - § 28 (aufgehoben)
 - § 29 Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften
 - § 30 Verzicht, Übertragbarkeit und Pfändung
 - § 31
 - § 32 Begriffsbestimmungen
 - Abschnitt IV Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag
 - Titel 1 Wahlvorbereitungsurlaub
 - § 33
 - Titel 2 Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt
 - § 34 Unvereinbare Ämter
 - § 35 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
 - § 36 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
 - § 37 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
 - § 38
 - § 39
 - § 40 Wahlbeamte auf Zeit
 - § 41 Andere Angehörige des öffentlichen Dienstes
 - Titel 3
 - Abschnitt V Unabhängigkeit der Abgeordneten
 - § 45 Ausübung des Mandats
 - § 46 Verhaltensregeln
 - Abschnitt V a Wahrung des Ansehens des Landes Sachsen-Anhalt, des Landtages und seiner Mitglieder
 - § 46a Überprüfung der Abgeordneten des Landtages
 - Abschnitt VI Datenschutz, Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 46b Datenschutz
 - § 47 Übergangsvorschriften
 - § 47a Übergangsvorschrift zur Altersentschädigung
 - § 47b Übergangsvorschrift zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt
 - § 47c Übergangsvorschrift zu Artikel 3 des Gesetzes zur Parlamentsreform 2020
 - § 48 Sprachliche Gleichstellung