MeßAkkrStAbkG SH 
                
                
            INHALT
Gesetz zu dem Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts Vom 7. Februar 1995
- Gesetz zu dem Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts Vom 7. Februar 1995
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1
 - § 2
 - Anlage 1
 - Artikel 1 Allgemeines
 - Artikel 2 Aufgaben
 - Artikel 3 Finanzierung
 - Artikel 4 Beirat
 - Artikel 5 Schiedsklausel
 - Artikel 6 Schlussvorschriften
 - Anlage 2
 - Artikel 1 Allgemeines
 - Artikel 2 Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
 - Artikel 3 Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts