BVOT 
                
                
            INHALT
Landesverordnung Bergverordnung über Tiefbohrungen, Tiefspeicher und die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen im Lande Schleswig-Holstein (Tiefbohrverordnung - BVOT -) Vom 15. Oktober 1981
- Landesverordnung Bergverordnung über Tiefbohrungen, Tiefspeicher und die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen im Lande Schleswig-Holstein (Tiefbohrverordnung - BVOT -) Vom 15. Oktober 1981
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt I Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - Abschnitt II Allgemeine Vorschriften
 - § 3 Betriebsaufsicht
 - § 4 Vormänner
 - § 5 Belehrung und Unterweisung
 - § 6 Verhalten bei Gefahren
 - § 7 Anzeige besonderer Ereignisse
 - § 8 Untersuchungen, Prüfungen, Überprüfungen
 - § 9 Tafeln und Schilder
 - Abschnitt III Arbeits- und Gesundheitsschutz
 - § 10 Grundsätze der Sicherheit
 - § 11 Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen
 - § 12 Allgemeine Anforderungen an Arbeitsstätten
 - § 13 Blitzschutz
 - § 14 Sicherung des Personen- und Fahrzeugverkehrs
 - § 15 Einfriedigung und Betreten der Betriebsanlagen
 - § 16 Sicherung gegen Absturz und fallende Gegenstände
 - § 17 Gräben und sonstige Bodeneinschnitte
 - § 18 Arbeiten in engen oder schwer zugänglichen Räumen, in Behältern und Rohrleitungen
 - § 19 Arbeiten in Bohrlöchern
 - § 20 Auf- und Abladen, Anschlagen von Lasten
 - § 21 Anlegung und Beschäftigung von Personen, ärztliche Untersuchungen
 - § 22 Fremdsprachige Beschäftigte
 - § 23 Beschäftigung von Jugendlichen
 - § 24 Schutz beim Schweißen und Brennen
 - § 25 Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
 - § 26 Persönliche Schutzausrüstungen
 - § 27 Arbeitsschutzkleidung
 - § 28 Sanitäre Einrichtungen und Aufenthaltsräume
 - § 29 Einrichtungen und Organisation der Ersten Hilfe
 - Abschnitt IV Schutz der Umwelt
 - § 30 Sicherheitsabstände
 - § 31 Schutz des Mutterbodens
 - § 32 Lagerung und Beseitigung von Abfällen
 - § 33 Einfügen der Betriebsanlagen in die Landschaft
 - § 34 Herrichten des Geländes nach Betriebseinstellung
 - § 35 Verfüllen auflässiger Bohrungen
 - Abschnitt V Maschinen und andere technische Arbeitsmittel
 - § 36 Allgemeine Schutzmaßnahmen
 - § 37 Umgang mit Maschinen
 - § 38 Unter Druck stehende Schläuche und bewegliche Leitungen
 - § 39 Dampfkesselanlagen
 - § 40 Verdichter
 - § 41 Behälter mit gefährlichem Inhalt
 - § 42 Krane und andere Hebezeuge
 - § 43 Tragmittel, Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
 - § 44 Erdbaugeräte und Flurförderzeuge
 - § 45 Schußapparate und Eintreibgeräte
 - Abschnitt VI Explosionsschutz
 - § 46 Verhütung explosionsfähiger Atmosphäre, explosionsgefährdete Bereiche, Schutzmaßnahmen
 - § 47 Allgemeine Schutzmaßnahmen für explosionsgefährdete Bereiche
 - § 48 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 0
 - § 49 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1
 - § 50 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 2
 - § 51 Überwachung der Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
 - § 52 Verhalten in explosionsgefährdeten Bereichen
 - § 53 Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre außerhalb der festgelegten explosionsgefährdeten Bereiche
 - § 54 Handmeßgeräte zur Überwachung explosionsfähiger Atmosphäre
 - Abschnitt VII Brandschutz
 - § 55 Allgemeine Brandschutzanforderungen, Brandschutzplan
 - § 56 Festlegung von brandgefährdeten Bereichen
 - § 57 Schutzabstände, Schutzstreifen
 - § 58 Anforderungen an brandgefährdete Bereiche
 - § 59 Angriffswege zur Brandbekämpfung
 - § 60 Feuerlöscheinrichtungen
 - § 61 Löschmannschaften
 - § 62 Brandschutzbeauftragter
 - Abschnitt VIII Gasschutzwesen
 - § 63 Personal und Ausrüstung
 - § 64 Geräteraum, Gerätewart
 - § 65 Unterweisung und Schulung im Gasschutz, Eignungszeugnis
 - § 66 Mitführen von Fluchtgeräten
 - § 67 Arbeiten bei Gasgefahr
 - § 68 Gasschutzbeauftragter, Überwachung des Gasschutzwesens
 - § 69 Gasschutzplan, Gasalarmplan
 - Abschnitt IX Taucherarbeiten
 - § 70 Allgemeine Anforderungen
 - § 71 Sicherung der Tauchstelle
 - § 72 Sonstige Vorsorgemaßnahmen
 - § 73 Tauchen mit autonomen Tauchgeräten
 - § 74 Tauchen mit schlauchversorgten Tauchgeräten
 - § 75 Tauchen aus Unterwasserbasen, Arbeiten in Unterwasserdruckkammern
 - § 76 Anforderungen an Taucher und Tauchhelfer, Taucherdienstbuch
 - § 77 Aufsicht beim Tauchen
 - § 78 Aufbewahrung, Wartung und Instandsetzung der Tauchausrüstung
 - § 79 Tauchregeln
 - § 80 Überwachung der Tauchausrüstung
 - § 81 Tauchbericht, Anzeigepflicht
 - Abschnitt X Umgang mit Sprengmitteln
 - § 82 Allgemeines
 - § 83 Lagerung und Aufbewahrung von Sprengmitteln
 - § 84 Schutz vor Sprengwirkungen
 - § 85 Sprengarbeiten im Bohrloch
 - § 86 Verbleiben von Sprengmitteln im Bohrloch
 - § 87 Verlust und Auffinden von Sprengmitteln
 - Abschnitt XI Gerüste
 - § 88 Festigkeit und Standsicherheit der Gerüste, Bauartzulassung
 - § 89 Kennzeichnung der Gerüste, Belastungsangaben
 - § 90 Gerüstbühnen
 - § 91 Wetterschutz an Gerüsten
 - § 92 Fahrsicherungen und Anzeigevorrichtungen
 - § 93 Seilsicherheiten, Nachnehmen und Kürzen des Hebewerkseiles
 - § 94 Bedienung des Hebewerkes
 - § 95 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Gerüsten
 - § 96 Überwachung der Tragwerke von Gerüsten
 - § 97 Überwachung der maschinellen Ausrüstung der Gerüste
 - § 98 Gerüstbuch
 - Abschnitt XII Plattformen
 - § 99 Erlaubnis, allgemeine Zulassung
 - § 100 Kennzeichnung der Plattformen
 - § 101 Sprechfunkverbindungen
 - § 102 Einrichtungen zur mündlichen Verständigung
 - § 103 Alarmsystem, Alarmplan
 - § 104 Rettungsmittel
 - § 105 Aufbau, Abbau und Umsetzen beweglicher Plattformen
 - § 106 Betriebsregeln
 - § 107 Überwachung der Plattformen
 - § 108 Betriebsbuch
 - Abschnitt XIII Bohrbetrieb
 - § 109 Kennzeichnung der Bohrung
 - § 110 Ansatzpunkte von Bohrungen
 - § 111 Verrohrung und Zementation
 - § 112 Absperreinrichtungen
 - § 113 Totpump- und Druckentlastungseinrichtungen
 - § 114 Bohrspülung
 - § 115 Spülungspumpen
 - § 116 Gestänge- und Verrohungsarbeiten
 - § 117 Umgang mit Zangen
 - § 118
 - § 119 Abseilvorrichtungen
 - § 120 Zementierarbeiten
 - § 121 Testarbeiten
 - § 122 Verhalten bei Ausbrüchen
 - § 123 Verhalten bei Bohrlocheinbrüchen
 - § 124 Überwachung des Bohrlochverlaufs
 - § 125 Bohrergebnisse
 - § 126 Schutz angebohrter Lagerstätten und Wasserhorizonte.
 - § 127 Bohrbericht
 - § 128 Sicherung stilliegender Bohrungen
 - Abschnitt XIV Förderbohrungen
 - § 129 Allgemeine Anforderungen
 - § 130 Erdöl- und Erdgasförderbohrungen
 - § 131 Tiefspeicherbohrungen
 - § 132 Kavernenbohrungen
 - § 133 Einpreß- und Versenkbohrungen
 - § 134 Arbeiten an Förderbohrungen
 - § 135 Testen und Freifördern von Erdöl- und Erdgasbohrungen
 - § 136 Verhalten bei Ausbrüchen und Bohrlocheinbrüchen an Förderbohrungen
 - § 137 Überwachung der Förderung und Einleitung
 - § 138 Prüfungen vor Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen und Überprüfungen
 - § 139 Förderbuch
 - § 140 Sicherung stilliegender Förderbohrungen
 - Abschnitt XV Gewinnung von Salzen durch Aussolen, Kavernen
 - § 141 Erlaubnis
 - § 142 Standsicherheit von Kavernen
 - § 143 Aussolen von Kavernen
 - § 144 Kaverneninnendruck
 - § 145 Überwachung der Hohlraumentwicklung von Kavernen
 - Abschnitt XVI Lagerung von Erdöl und anderen brennbaren Flüssigkeiten
 - § 146 Allgemeine Anforderungen
 - § 147 Zulässige Lagerung
 - § 148 Lagerung in Lagerbehältern
 - § 149 Ausrüstung von Lagerbehältern
 - § 150 Lagerung in ortsbeweglichen Gefäßen
 - § 151 Lagerräume
 - § 152 Auffangräume
 - § 153 Zusammenlagern brennbarer Flüssigkeiten verschiedener Gefahrklassen
 - § 154 Füll- und Entleerstellen
 - § 155 Bedienung und Wartung
 - § 156 Untersuchungen und Prüfungen
 - Abschnitt XVII Rohrleitungen zur Beförderung von Erdöl, Erdgas und anderen Stoffen
 - § 157 Allgemeine Anforderungen
 - § 158 Leitungsführung, Schutzstreifen
 - § 159 Leitungsverlegung
 - § 160 Mit Förderbohrungen verbundene Rohrleitungen
 - § 161 Zusätzliche Anforderungen an Rohrleitungen für schwefelwasserstoffhaltiges Erdgas
 - § 162 Untersuchungen vor Inbetriebnahme
 - § 163 Überwachung der Leitungstrasse
 - § 164 Wiederkehrende Prüfungen
 - § 165 Rohrleitungsbuch
 - Abschnitt XVIII Überwachung des Förderbetriebes
 - § 166 Allgemeine Anforderungen
 - § 167 Ständig besetzte Stelle
 - § 168 Fernüberwachung
 - Abschnitt XIX Bohrlochbild und rißliche Darstellungen
 - § 169
 - § 170
 - § 171
 - § 172
 - § 173
 - § 174
 - § 175
 - § 176
 - § 177 Vorlage- und Nachtragsfristen
 - Abschnitt XX Schlußvorschriften
 - § 178 Betriebsanweisungen und Dienstanweisungen
 - § 179 Bauartzulassungen
 - § 180 Anerkennung von Sachverständigen
 - § 181 Ausnahmebewilligungen
 - § 182 Bekanntmachung der Verordnung
 - § 183 Ordnungswidrigkeiten
 - § 184 Übergangsvorschriften
 - § 185 Inkrafttreten