MBG Schl.-H. 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.) Vom 11. Dezember 1990
- Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.) Vom 11. Dezember 1990
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Bildung von Personalräten und Grundsätze der Zusammenarbeit
 - § 2 Gegenstand und Ziele der Zusammenarbeit
 - § 3 Beschäftigte
 - § 4 Beamtinnen und Beamte
 - § 5 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
 - § 6
 - § 7 Gruppe
 - § 8 Dienststellen
 - § 8a Schutz der mitbestimmungsrechtlichen Tätigkeit
 - § 9 Schweigepflicht
 - Abschnitt II Personalrat
 - Unterabschnitt 1 Wahl und Zusammensetzung
 - § 10 Wahl von Personalräten
 - § 11 Wahlrecht
 - § 12 Wählbarkeit
 - § 13 Anzahl der Mitglieder des Personalrates
 - § 14 Vertretung der Gruppen
 - § 15 Wahlverfahren
 - § 16 Schutz der Wahlhandlung
 - § 17 Kosten der Wahl
 - § 18 Wahlanfechtung
 - Unterabschnitt 2 Amtszeit
 - § 19 Regelmäßige Amtszeit
 - § 20 Neuwahl aus besonderen Gründen
 - § 21 Ausschluß und Auflösung
 - § 22 Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft
 - § 23 Ersatzmitglieder
 - Unterabschnitt 3 Geschäftsführung
 - § 24 Vorstand
 - § 25 Einberufung und Leitung von Sitzungen
 - § 26 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen
 - § 27 Beschlußfassung und Beschlußfähigkeit
 - § 28 Beratung und Abstimmung
 - § 29 Aussetzung von Beschlüssen des Personalrates und der Gruppenvertretungen
 - § 30 Teilnahme von Sachverständigen, Mitgliedern der Stufenvertretungen und Beauftragten der Gewerkschaften
 - § 31 Teilnahme weiterer Personen
 - § 32 Geschäftsordnung und Sitzungsniederschrift
 - § 33 Sprechstunden
 - § 34 Kosten
 - § 35 Beiträge
 - Unterabschnitt 4 Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
 - § 36 Freistellung
 - § 37 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
 - § 38 Kündigung, Versetzung und Abordnung
 - Abschnitt III Personalversammlung
 - § 39 Allgemeines
 - § 40 Einberufung, Tätigkeitsbericht
 - § 41 Zeitpunkt
 - § 42 Aufgaben
 - § 43 Teilnahme weiterer Personen
 - Abschnitt IV Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat und Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene
 - § 44 Stufenvertretungen
 - § 45 Gesamtpersonalrat
 - § 46 Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene
 - Abschnitt V Mitbestimmung des Personalrates
 - Unterabschnitt 1 Allgemeines
 - § 47 Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat
 - § 48 Sachliche Amtsführung
 - § 49 Unterrichtung des Personalrates
 - § 50 Arbeitsschutz und Unfallverhütung
 - Unterabschnitt 2 Mitbestimmung
 - § 51 Umfang der Mitbestimmung
 - § 52 Mitbestimmungsverfahren
 - § 53 Bildung der Einigungsstelle, Kosten
 - § 54 Verhandlung und Beschlußfassung der Einigungsstelle
 - § 55 Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle
 - § 56 Initiativrecht des Personalrates
 - § 57 Dienstvereinbarungen
 - § 58 Durchführung von Entscheidungen
 - Unterabschnitt 3 Allgemeine Regelungen auf Landesebene
 - § 59 Vereinbarungen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
 - Unterabschnitt 4 Zuständigkeiten der Personalräte
 - § 60 Personalräte und Stufenvertretungen
 - § 61 Gesamtpersonalrat
 - Abschnitt VI Jugend- und Ausbildungsvertretung
 - § 62 - Errichtung
 - § 63 - Wahlberechtigung und Wählbarkeit
 - § 64 Anzahl der Mitglieder der Jugend- und Ausbildungsvertretung
 - § 65 Wahlverfahren
 - § 66 Befugnisse und Tätigkeit
 - § 67 Jugendversammlung
 - § 68 Jugend- und Ausbildungsstufenvertretungen
 - Abschnitt VII Vertretung der Referendarinnen und Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendarrat)
 - § 69 Errichtung
 - § 70 Wahlrecht und Wählbarkeit
 - § 71 Anzahl der Mitglieder des Referendarrats
 - § 72 Wahlverfahren
 - § 73 Geschäftsführung und Rechtsstellung
 - § 74 Referendarversammlung
 - Abschnitt VIII Vertretung der nichtständig Beschäftigten und des Krankenpflegepersonals
 - § 75 Nichtständige Beschäftigte
 - § 76 Krankenpflegepersonal
 - Abschnitt IX Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen
 - Unterabschnitt 1 Besondere Vorschriften für die Hochschulen
 - § 77 Hochschulen
 - Unterabschnitt 2 Schulen, Institut für Qualitätsentwicklung und Schleswig-Holsteinisches Institut für berufliche Bildung - Landesamt - (SHIBB)
 - § 78 Bildung der Personalräte
 - § 79 Stufenvertretungen bei den unteren Schulaufsichtsbehörden und dem Schleswig-Holsteinischen Institut für berufliche Bildung - Landesamt - (SHIBB)
 - § 80 Hauptpersonalräte beim für Bildung zuständigen Ministerium
 - § 81 Sondervorschriften für Personalräte und Stufenvertretung
 - Unterabschnitt 3 Andere Verwaltungszweige und Behandlung von Verschlußsachen
 - § 82 Theater und Orchester
 - § 83 Gemeinden, Ämter, Kreise und Zweckverbände
 - § 84 Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
 - § 85 Behandlung von Verschlußsachen
 - Abschnitt X Schwerbehindertenvertretung und Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
 - § 86 Schwerbehindertenvertretung
 - § 87 Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
 - Abschnitt XI Gerichtliche Entscheidungen
 - § 88 Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
 - § 89 Fachkammern und Fachsenate bei den Verwaltungsgerichten
 - Abschnitt XII Schlußvorschriften
 - § 90 Unzulässigkeit von Vereinbarungen
 - § 91 Wahlordnung
 - § 92 Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
 - § 93 Änderung des Landesrichtergesetzes
 - § 94 Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
 - § 94a Übergangspersonalräte bei der Neubildung von Dienststellen im Rahmen von Umstrukturierungen
 - § 95 Erstmalige Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht
 - § 96 Übergangsregelung für Freistellungen
 - § 97 Inkrafttreten