LWahlG 
                
                
            INHALT
Wahlgesetz für den Landtag von Schleswig-Holstein (Landeswahlgesetz - LWahlG) in der Fassung vom 7. Oktober 1991
- Wahlgesetz für den Landtag von Schleswig-Holstein (Landeswahlgesetz - LWahlG) in der Fassung vom 7. Oktober 1991
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt I Allgemeines und Wahlverfahren
 - § 1 Zusammensetzung des Landtages und Wahlsystem
 - § 2 Wahl der Abgeordneten in den Wahlkreisen
 - § 3 Wahl der Abgeordneten aus den Landeslisten
 - § 4 Wahltag
 - Abschnitt II Wahlrecht und Wählbarkeit
 - § 5 Sachliche Voraussetzungen des Wahlrechts
 - § 6 Förmliche Voraussetzungen des Wahlrechts
 - § 7 Ausschluß vom Wahlrecht
 - § 8 Wählbarkeit
 - § 9 Verlust des Abgeordnetensitzes
 - Abschnitt III Vorbereitung der Wahl
 - Unterabschnitt 1 Wahlleitung
 - § 10 Wahlorgane und Wahlbehörden
 - § 11 Landeswahlausschuß und Landeswahlleiterin oder Landeswahlleiter
 - § 12 Kreiswahlausschuß und Kreiswahlleiterin oder Kreiswahlleiter
 - § 13 Gemeindewahlbehörden
 - § 14 Gemeinsame Vorschriften für die Wahlausschüsse
 - § 15 Wahlvorstand
 - Unterabschnitt 2 Wahlkreise und Wahlbezirke
 - § 16 Wahlkreise
 - § 17 Wahlkreisausschuß
 - § 18 Wahlbezirke
 - Unterabschnitt 3 Wählerverzeichnisse
 - § 19 Einsicht in das Wählerverzeichnis
 - § 20 Einsprüche und Beschwerden gegen das Wählerverzeichnis
 - Unterabschnitt 4 Wahlscheine
 - § 21 Wahlschein
 - § 22 Briefwahl
 - Unterabschnitt 5 Wahlvorschläge
 - § 23 Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber
 - § 24 Wahlvorschlagsrecht, Beteiligungsanzeige
 - § 25 Einreichung der Wahlvorschläge
 - § 26 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
 - § 27 Vertrauensperson
 - § 28 Zurücknahme von Wahlvorschlägen
 - § 29 Änderung von Wahlvorschlägen
 - § 30 Beseitigung von Mängeln
 - § 31 Zulassung der Wahlvorschläge
 - Unterabschnitt 6 Sonstige Wahlvorbereitungen
 - § 32 Nachwahl
 - § 33 Herstellung und Inhalt der Stimmzettel
 - § 34 Bestimmung und Ausstattung der Wahlräume
 - Unterabschnitt 7 Sonderregelungen für Neuwahlen des Landtages im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode
 - § 35 Wahlvorschläge, Fristen und Termine
 - Unterabschnitt 8 Sonderregelungen im Falle einer Notlage
 - § 35a Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber, Wahlvorschläge
 - Abschnitt IV Wahlhandlung und Feststellung des Wahlergebnisses
 - § 36 Wahrung des Wahlgeheimnisses
 - § 37 Öffentlichkeit
 - § 38 Wahlwerbung, unzulässige Veröffentlichung von Befragungen
 - § 39 Stimmabgabe
 - § 40 Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln
 - § 41 Feststellung des Wahlergebnisses
 - § 41a Annahme der Wahl
 - § 42 Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag
 - Abschnitt V Wahlprüfung
 - § 43 Zuständigkeit und Rechtsmittel
 - § 44 Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl und Anfechtung von Wahlverwaltungsakten
 - § 45 Ausscheiden nicht wählbarer Abgeordneter
 - § 46 Wiederholungswahl
 - § 47 Neufeststellung des Wahlergebnisses
 - § 48 Bestätigung des Wahlergebnisses
 - § 49 Verlust des Abgeordnetensitzes durch Wegfall einer Wählbarkeitsvoraussetzung
 - Abschnitt VI Ersatz für ablehnende Bewerberinnen und Bewerber sowie ausscheidende Abgeordnete
 - § 50 Einberufung von Listennachfolgerinnen und Listennachfolgern
 - § 51 Ersatzwahl
 - § 52 Folgen eines Parteiverbots
 - Abschnitt VII Gemeinsame Vorschriften für die Abschnitte I bis VI
 - § 53 Ehrenamtliche Mitwirkung
 - § 54 Ordnungswidrigkeiten
 - § 54a Wahlstatistik
 - Abschnitt VIII Staatliche Mittel für Parteien sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber
 - § 55 Auszahlung staatlicher Mittel an Parteien
 - § 56 Staatliche Mittel für parteilose Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber
 - Abschnitt IX Übergangs- und Schlußvorschriften
 - § 57 Anfechtung
 - § 58 Durchführung des Gesetzes
 - § 59 Fristen und Termine
 - § 60