SH AbgG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Schleswig-Holsteinisches Abgeordnetengesetz - SH AbgG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Februar 1991
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Schleswig-Holsteinisches Abgeordnetengesetz - SH AbgG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Februar 1991
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt I Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
 - § 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
 - Abschnitt II Mitgliedschaft im Landtag und Beruf
 - § 2 Schutz der freien Mandatsausübung
 - § 3 Wahlvorbereitungsurlaub
 - § 4 Berufs- und Betriebszeiten
 - § 5 Mitglieder anderer Volksvertretungen
 - Abschnitt III Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
 - Titel 1 Entschädigung
 - § 6 Entschädigung
 - § 7 Kürzung der Entschädigung
 - Titel 2 Aufwendungsersatz
 - § 8 Amtsausstattung
 - § 9 Mitarbeiterkostenerstattung
 - § 10 Reisekostenentschädigung
 - § 11
 - § 12 Übernachtungskosten
 - § 13 Fahrkostenerstattung
 - § 14 Reisen außerhalb Schleswig-Holsteins
 - § 15 Wegfall des Anspruchs auf Aufwendungsersatz
 - Titel 3 Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag
 - § 16 Übergangsgeld
 - § 17 Anspruch auf Altersentschädigung
 - § 18 Höhe der Altersentschädigung
 - § 19 Versorgungsfonds
 - § 20 Gesundheitsschäden, Tod
 - § 21 Versorgungsabfindung
 - § 22 Überbrückungsgeld
 - § 23 Hinterbliebenenversorgung
 - § 24 Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
 - Titel 4 Zuschuß zu den Kosten in Krankheitsfällen, Unterstützungen
 - § 25 Zuschuß zu den Kosten in Krankheitsfällen
 - § 26 Unterstützungen
 - Titel 5 Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
 - § 27 Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge
 - Titel 6 Gemeinsame Vorschriften
 - § 28 Anpassungsverfahren
 - § 29 Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften
 - § 30 Abrundung
 - § 31 Ausführungsbestimmungen
 - § 32 Begriffsbestimmungen
 - § 32a Datenverarbeitung
 - Abschnitt IV Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag
 - Titel 1 Wahlvorbereitungsurlaub
 - § 33 Wahlvorbereitungsurlaub
 - Titel 2 Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
 - § 34 Unvereinbare Ämter
 - § 35 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
 - § 36
 - § 37 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
 - § 38 Beförderungsverbot
 - § 39 Entlassung
 - § 40 Beamtinnen oder Beamte auf Zeit, Wahlbeamtinnen oder Wahlbeamte auf Zeit
 - § 41 Richterinnen oder Richter, Angestellte des öffentlichen Dienstes
 - Titel 3
 - § 42
 - § 43
 - § 44
 - § 45
 - Abschnitt V Unabhängigkeit der Mitglieder des Landtages
 - § 46 Ausübung des Mandats
 - Abschnitt VI Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages
 - § 47 Anzeigepflicht
 - § 48 Angehörige Freier Berufe
 - § 49 Veröffentlichung
 - § 50 Sachspenden und geldwerte Zuwendungen
 - § 51 Interessenverknüpfung im Ausschuss
 - § 52 Rückfragen
 - § 53 Verfahren bei Verstößen
 - § 54 Verarbeitung von personenbezogenen Daten
 - § 55 Ausführungsbestimmungen
 - Abschnitt VII Weitergeltung alten Rechts, Übergangsregelungen
 - Titel 1 Übergangsregelungen
 - § 56 Weitergeltung alten Rechts
 - § 57 Übergangsregelungen für Abgeordnete der 16. Wahlperiode
 - § 58 Übergangsregelung für Abgeordnete der 17. Wahlperiode
 - § 59 Übergangsregelung für ehemalige Abgeordnete der 16. bis 19. Wahlperiode
 - § 60 Weiteranwendung bisherigen Rechts
 - § 61 Übergangsregelung für die Verhaltensregeln