LBGG 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG) Vom 29. März 2022
- Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG) Vom 29. März 2022
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Ziele des Gesetzes
 - § 2 Geltungsbereich
 - § 3 Menschen mit Behinderungen
 - § 4 Berücksichtigung besonderer Belange
 - § 5 Barrierefreiheit
 - Teil 2 Verpflichtungen zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
 - § 6 Benachteiligungsverbot
 - § 7 Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen, Verordnungsermächtigung
 - § 8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
 - § 9 Gestaltung und Verständlichkeit von Schriftstücken und sonstigen Informationen
 - § 10 Begleitung bei Kontakten mit den Trägern der öffentlichen Verwaltung
 - Teil 3 Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Landes
 - § 11 Barrierefreie Informationstechnik
 - § 12 Öffentliche Stellen des Landes
 - § 13 Anforderungen an die Barrierefreiheit, Begriffsbestimmungen
 - § 14 Erklärung zur Barrierefreiheit
 - § 15 Überwachung und Berichterstattung
 - § 16 Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik
 - § 17 Verordnungsermächtigung
 - Teil 4 Rechtsbehelfe
 - § 18 Verbandsklagerecht
 - § 19 Vertretungsbefugnis
 - § 20 Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung
 - Teil 5 Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen
 - § 21 Amt, Wahl, Ernennung und Amtszeit der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
 - § 22 Fachliche Weisungsfreiheit der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
 - § 23 Personal- und Sachausstattung der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
 - § 24 Aufgaben der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
 - § 25 Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
 - Teil 6 Schlussbestimmungen
 - § 26 Übergangsvorschriften
 - § 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten