EWKG 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein - EWKG) Vom 7. März 2017
- Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein - EWKG) Vom 7. März 2017
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Zweck des Gesetzes
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 3 Klimaschutzziele für das Land Schleswig-Holstein; Grundsätze
 - § 4 Klimaschutzziele, Umsetzung und Monitoring für die Landesverwaltung Schleswig-Holstein
 - § 5 Monitoring zu den Klimaschutzzielen für das Land Schleswig-Holstein
 - § 6 Beirat für Energiewende und Klimaschutz - Energiewendebeirat
 - § 7 Aufstellung kommunaler Wärme- und Kältepläne; Datenübermittlung
 - § 8 Transparente Darstellung der Fernwärmeversorgung
 - § 9 Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärme- und Kälteversorgung für beheizte Wohn- und Nichtwohngebäude im Gebäudebestand; Verordnungsermächtigung
 - § 10 Installationsvorgabe für Photovoltaikanlagen auf größeren neu errichteten Parkplätzen
 - § 11 Installationsvorgabe für Photovoltaikanlagen bei Neubau und Renovierung von Nichtwohngebäuden
 - § 12 Verordnungsermächtigung zu den Photovoltaikpflichten
 - § 13 Klima- und Umweltschutz im Mobilitätssektor
 - § 14 Erhalt und Aufbau von Humus im Boden und biologischer Klimaschutz
 - § 15 Anpassung an den Klimawandel
 - § 16 Zusammenwirken der Behörden und der nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereinigungen mit der federführenden Zulassungsbehörde bei Verfahren zur Entscheidung von Vorhaben zur Erreichung der Ziele nach § 3
 - § 17 Ordnungswidrigkeit