LehrBG 
                
                
            INHALT
Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) Vom 15. Juli 2014
- Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) Vom 15. Juli 2014
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Ziele und Inhalte der Lehrkräftebildung
 - § 3 Lehrämter und Lehramtsbefähigungen
 - § 4 Phasen der Lehrkräftebildung
 - § 5 Einrichtungen der Lehrkräftebildung
 - § 6 Überprüfung der institutionellen Leistungen
 - § 7 (aufgehoben)
 - § 8 Zugang zum Schuldienst in besonderen Fällen
 - Abschnitt 2 Erste Phase der Lehrkräftebildung
 - § 9 Studienorte, Kooperationen und Geltung des Hochschulgesetzes
 - § 10 Ziel des Studiums
 - § 11 Studienstruktur
 - § 12 Umfang des Studiums
 - § 13 Praxisbezug des Studiums
 - § 14 Studium für das Lehramt an Grundschulen
 - § 15 Studium für das Lehramt an Gemeinschaftsschulen
 - § 16 Studium für das Lehramt an Gymnasien
 - § 17 Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik
 - § 18 Studium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
 - § 19 Akkreditierung
 - § 20 Hochschulinterne institutionelle Zuordnung der Lehrkräftebildung
 - Abschnitt 3 Zweite Phase der Lehrkräftebildung
 - § 21 Ziel des Vorbereitungsdienstes
 - § 22 Rechtsstellung
 - § 23 Dauer des Vorbereitungsdienstes
 - § 24 Bildungsvoraussetzungen
 - § 25 Ausbildung
 - § 26 Ausbildung durch die Schule
 - § 27 Ausbildung durch das IQSH und durch das SHIBB
 - § 28 Ziel der Staatsprüfung
 - § 29 Durchführung der Staatsprüfung
 - Abschnitt 4 Dritte Phase der Lehrkräftebildung
 - § 30 Ziele der Fort- und Weiterbildung
 - § 31 Fortbildungsplanung
 - § 32 Fortbildungspflicht und Fortbildungsnachweis
 - Abschnitt 5 Schlussbestimmungen
 - § 33 Personenbezogene Daten
 - § 34 Übergangsbestimmungen
 - § 35 Inkrafttreten