LMG 
                
                
            INHALT
Meldegesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesmeldegesetz - LMG) in der Fassung vom 20. Oktober 2015
- Meldegesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesmeldegesetz - LMG) in der Fassung vom 20. Oktober 2015
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Meldebehörden
 - § 2 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatskanzlei
 - § 3 Regelmäßige Datenübermittlungen an die untere Standesamtsaufsichtsbehörde
 - § 4 Datenübermittlungen an öffentliche Stellen
 - § 5 Datenübermittlungen an die Kreise und kreisfreien Städte oder die von ihr mit der Durchführung betrauten Stelle
 - § 6 Regelmäßige Datenübermittlungen an das Landesamt für soziale Dienste
 - § 7 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatsangehörigkeitsbehörde
 - § 8 Datenübermittlungen an den Norddeutschen Rundfunk
 - § 9 Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
 - § 10 Besondere Meldescheine in Beherbergungsstätten
 - § 11 Verordnungsermächtigungen