LDÜVO 
                
                
            INHALT
Landesverordnung zur Durchführung von Datenübermittlungen der Melde-, Pass- und Personalausweisbehörden (Landesdatenübermittlungsverordnung - LDÜVO) Vom 5. November 2015
- Landesverordnung zur Durchführung von Datenübermittlungen der Melde-, Pass- und Personalausweisbehörden (Landesdatenübermittlungsverordnung - LDÜVO) Vom 5. November 2015
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Erfüllung der Meldepflicht, vorausgefüllter Meldeschein
 - § 1 Vorausgefüllter Meldeschein, Identifizierungsdaten, Unterschrift
 - § 2 Anmeldung und Abmeldung von Seeleuten ohne Wohnung in Deutschland
 - § 3 Aufbewahrung der Meldescheine und Änderungsmitteilungen
 - Abschnitt 2 Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige Stellen
 - § 4 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatskanzlei
 - § 5 (aufgehoben)
 - § 6 Datenübermittlungen an öffentliche Stellen
 - § 7 Datenübermittlungen an die Kreise und kreisfreien Städte oder die von ihr mit der Durchführung betrauten Stelle
 - § 8 Regelmäßige Datenübermittlungen an das Landesamt für soziale Dienste
 - § 9 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatsangehörigkeitsbehörde
 - § 10 Regelmäßige Datenübermittlungen an Schulen
 - § 11 Regelmäßige Datenübermittlungen an das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
 - § 12 Regelmäßige Datenübermittlungen an Ausländerbehörden
 - § 13 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Waffenerlaubnisbehörde
 - § 13a Datenübermittlungen an amtsangehörige Gemeinden
 - § 14 Datenübermittlungen an den Norddeutschen Rundfunk
 - § 15 Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
 - § 16 Datenübermittlungen an Suchdienste
 - § 17 Datenübermittlung nach dem Landeskrebsregistergesetz
 - § 18 Nachträgliche Unterrichtung über die Berichtigung von Daten
 - Abschnitt 3 Vermittlungsstelle, Spiegeldatenbank
 - § 19 Benennung und Aufgaben
 - Abschnitt 4 Form und Verfahren
 - § 20 Datenübermittlungen