SbStG 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung (Selbstbestimmungsstärkungsgesetz - SbStG) Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein - Zweites Buch Vom 17. Juli 2009
- Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung (Selbstbestimmungsstärkungsgesetz - SbStG) Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein - Zweites Buch Vom 17. Juli 2009
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Teil Allgemeine Vorschriften
 - Abschnitt I Allgemeines
 - § 1 Zweck des Gesetzes
 - § 2 Grundsätze der Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz
 - Abschnitt II Auskunft und Beratung
 - § 3 Auskunft und Beratung
 - § 4 Beratung und Hilfen in besonderen Fällen
 - § 5 Zusammenarbeit bei Beschwerden
 - Zweiter Teil Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Erprobungsregelungen
 - § 6 Geltungsbereich
 - § 7 Stationäre Einrichtungen und gleichgestellte Wohnformen; Abgrenzung weiterer Versorgungsformen
 - § 8 Anbieterverantwortete Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen; Abgrenzung
 - § 9 Betreutes Wohnen
 - § 10 (aufgehoben)
 - § 11 Weiterentwicklung stationärer Einrichtungen und Erprobung neuer Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen
 - Dritter Teil Voraussetzungen und Pflichten für den Betrieb von anbieterverantworteten Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen sowie von stationären Einrichtungen und diesen gleichgestellten Wohnformen
 - Abschnitt I Betrieb anbieterverantworteter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen
 - § 12 Anforderungen an den Betrieb anbieterverantworteter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen
 - § 13 Anzeige des Betriebs anbieterverantworteter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen
 - Abschnitt II Betrieb stationärer Einrichtungen und diesen gleichgestellter Wohnformen; Mitwirkung und Prüfung
 - § 14 Anforderungen an den Betrieb einer stationären Einrichtung und gleichgestellter Wohnformen
 - § 15 Anzeige des Betriebs einer stationären Einrichtung oder einer gleichgestellten Wohnform
 - § 16 Sicherung und Stärkung der Mitwirkung und Mitbestimmung
 - § 17 Informationspflichten des Trägers und Anbieters
 - § 18 Veröffentlichung von Prüf- und Tätigkeitsberichten
 - § 19 Zusammenarbeit, Arbeitsgemeinschaften
 - § 20 Prüfungen von stationären Einrichtungen und gleichgestellten Wohnformen
 - § 21 Regelprüfungen in größeren Zeitabständen
 - Abschnitt III Maßnahmen zur Qualitätssicherung in stationären Einrichtungen und diesen gleichgestellten Wohnformen
 - § 22 Beratung bei Mängeln
 - § 23 Anordnungen
 - § 24 Beschäftigungsverbot, kommissarische Leitung
 - § 25 Untersagung
 - Vierter Teil Sonstige Vorschriften
 - Abschnitt I Verordnungsermächtigung, Übermittlung von Daten, Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeit
 - § 26 Verordnungsermächtigung
 - § 27 Datenverarbeitung
 - § 28 Leistungen an Träger, Anbieter und Beschäftigte
 - § 29 Ordnungswidrigkeiten
 - § 30 Zuständige Behörden
 - Abschnitt II Schlussbestimmungen
 - § 31 Übergangsvorschrift
 - § 32 Inkrafttreten