LAPVO JFW 
                
                
            INHALT
Landesverordnung über den Laufbahnzweig Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte und deren Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Fachrichtung Justiz - Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt - (LAPVO JFW) Vom 16. Mai 2019
- Landesverordnung über den Laufbahnzweig Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte und deren Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Fachrichtung Justiz - Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt - (LAPVO JFW) Vom 16. Mai 2019
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Allgemeines und Ausbildungsgrundsätze
 - § 1 Einrichtung des Laufbahnzweigs Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte
 - § 2 Ausgestaltung des Laufbahnzweigs
 - § 3 Ziel des Vorbereitungsdienstes
 - § 4 Allgemeine Voraussetzungen
 - § 5 Bewerbung
 - § 6 Auswahl, Einstellung
 - § 7 Rechtsstellung, Berufsbezeichnung
 - § 8 Dauer des Vorbereitungsdienstes
 - § 9 Erholungsurlaub
 - § 10 Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
 - § 11 Ausbildungsleitung
 - § 12 Koordinatorin oder Koordinator für die fachtheoretische Ausbildung
 - § 13 Ausbildungsausschuss
 - § 14 Prüfungsamt
 - § 15 Prüfungsausschuss
 - § 16 Prüfungskommissionen
 - § 17 Ausbildungsgang
 - § 18 Tastschreiben
 - § 19 Leistungsnachweise
 - § 20 Bewertung der Leistungen
 - Abschnitt 2 Berufspraktische Ausbildung
 - § 21 Inhalt
 - § 22 Dienstleistungsauftrag
 - § 23 Gliederung der berufspraktischen Ausbildung
 - § 24 Befähigungsberichte
 - Abschnitt 3 Fachtheoretische Ausbildung, Zwischen- und Abschlussprüfung
 - § 25 Ausbildung an der Verwaltungsakademie
 - § 26 Zwischenprüfung
 - § 27 Folgen bei Nichtbestehen der Zwischenprüfung
 - § 28 Grundsätze der Abschlussprüfung
 - § 29 Zulassung zur schriftlichen Abschlussprüfung
 - § 30 Schriftliche Abschlussprüfung
 - § 31 Aufsicht bei Prüfungsarbeiten
 - § 32 Kennzeichnung und Abgabe der Prüfungsarbeiten
 - § 33 Anonymität
 - § 34 Bewertung der Prüfungsarbeiten
 - § 35 Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung und Zulassung zur praktischen Abschlussprüfung
 - § 36 Praktische Abschlussprüfung
 - § 37 Bestehen der praktischen Abschlussprüfung
 - § 38 Erkrankungen, Versäumnisse
 - § 39 Unregelmäßigkeiten
 - § 40 Wiederholung der Abschlussprüfung
 - Abschnitt 4 Laufbahnprüfung
 - § 41 Ergebnis der Laufbahnprüfung
 - § 42 Bestehen der Laufbahnprüfung
 - § 43 Prüfungszeugnis
 - § 44 Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
 - § 45 Prüfungsakten
 - § 46 Rücknahme der Prüfungsentscheidung
 - Abschnitt 5 Qualifizierungsmöglichkeit
 - § 47 Qualifizierung von Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern
 - Abschnitt 6 Besondere Formbestimmung
 - § 48 Ausschluss der elektronischen Form
 - Abschnitt 7 Schlussvorschriften
 - § 49 Übergangsregelungen
 - § 50 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage