ElBergV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Bergverordnung für elektrische Anlagen (Elektro-Bergverordnung - ElBergV) Vom 8. Juli 2003
- Verordnung über die Bergverordnung für elektrische Anlagen (Elektro-Bergverordnung - ElBergV) Vom 8. Juli 2003
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Teil Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften
 - § 3 Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
 - § 4 Anzahl der Elektro-Fachkräfte
 - § 5 Anforderungen an Elektro-Fachkräfte
 - § 6 Erste Hilfe und Verhalten bei Unfällen durch elektrischen Strom
 - § 7 Betriebsanweisungen
 - § 8 Prüfumfang, Prüfergebnisse, Aufzeichnungen
 - Dritter Teil Verwendung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel unter Tage
 - § 9 Allgemeine Anforderungen an elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
 - § 10 Weitergehende Anforderungen
 - § 11 Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel vor Inbetriebnahme
 - § 12 Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel
 - § 13 Wiederkehrende Prüfungen
 - § 14 Jahresrevision
 - § 15 Instandsetzungen explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel
 - § 16 Sonstige Aufzeichnungen
 - § 17 Arbeiten an elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln
 - § 18 Arbeiten an Sicherheits-, Schutz- und Überwachungseinrichtungen
 - § 19 Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes vor Arbeitsbeginn
 - § 20 Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen
 - § 21 Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen in ungefährdeten Bereichen
 - § 22 Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen in explosionsgefährdeten Bereichen
 - § 23 Öffnen von Gehäusen in explosionsgefährdeten Bereichen
 - § 24 Maßnahmen bei Auftreten von explosionsfähiger Atmosphäre
 - § 25 Messungen in explosionsgefährdeten Bereichen
 - § 26 Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in sonderbewetterten explosionsgefährdeten Bereichen
 - § 27 Wiedereinschalten nach Erdschluss in explosionsgefährdeten Bereichen
 - § 28 Belehrung der Elektro-Fachkräfte über den Explosionsschutz
 - Vierter Teil Verwendung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel über Tage
 - § 29 Elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
 - § 30 Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel
 - § 31 Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel von Inbetriebnahme in besonderen Betrieben und Bereichen
 - § 32 Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel in besonderen Betrieben und Bereichen
 - § 33 Wiederkehrende Prüfungen in besonderen Betrieben und Bereichen
 - § 34 Arbeiten an elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln
 - § 35 Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in besonderen Betrieben und Bereichen
 - Fünfter Teil Schlussvorschriften
 - § 36 Prüfung durch Werkssachverständige
 - § 37 Bekanntmachung der Verordnung
 - § 38 Ausnahmegenehmigungen
 - § 38a Verarbeitung personenbezogener Daten
 - § 39 Ordnungswidrigkeiten
 - § 40 Übergangsvorschriften
 - § 41 Inkrafttreten, Außerkrafttreten