FGMV
Verordnung über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Fahrzeugen und Fahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (FGMV)
- Verordnung über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Fahrzeugen und Fahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Fahrzeug-Genehmigungs-und-Marktüberwachungs-Verordnung - FGMV)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Genehmigungs- und Marktüberwachungsbehörde
- § 3 Berichtspflichten
- Abschnitt 2
- Genehmigungsverfahren
- § 4 Fahrzeuge aus einer auslaufenden Serie
- § 5 Nationale Typgenehmigung für Kleinserienfahrzeuge
- § 6 EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung
- § 7 Erklärungen und Prüfungsergebnisse im Genehmigungsverfahren
- § 8 Inbetriebnahme und Bereitstellen auf dem Markt von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten
- Abschnitt 3
- Technische Dienste
- § 9 Benennungsregeln
- § 10 Befugnisse der Genehmigungsbehörde gegenüber dem Technischen Dienst
- § 11 Freistellungsklausel
- Abschnitt 4
- Marktüberwachung
- § 12 Befugnisse der Marktüberwachungsbehörde
- § 13 Pflichten der Wirtschaftsakteure
- Abschnitt 5
- Weitere Befugnisse der Genehmigungs- und Marktüberwachungsbehörde
- § 14 Sonstige Anordnungen und Maßnahmen der Genehmigungsbehörde und der Marktüberwachungsbehörde
- § 15 Weiterleitung von Informationen
- Abschnitt 6
- Ordnungswidrigkeiten
- § 16 Ordnungswidrigkeiten
- Abschnitt 7
- Schlussvorschriften
- § 17 Vorrang von Vorschriften