Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von te... (129)
Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten
- Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand und Zweck
- 2. Abschnitt: Pflichten der Luftverkehrsunternehmen
- Art. 2 Bekanntgabe der Flugpassagierdaten
- Art. 3 Sorgfaltspflicht
- Art. 4 Informationspflicht
- 3. Abschnitt: Datenbearbeitung durch die PIU
- Art. 5 Grundsätze
- Art. 6 Automatischer Datenabgleich
- Art. 7 Bekanntgabe im Falle einer überprüften Übereinstimmung
- Art. 8 Bekanntgabe auf Antrag
- Art. 9 Weitergabe von Hinweisen
- Art. 10 Aufhebung von Markierungen
- Art. 11 Bekanntgabe an den Nachrichtendienst des Bundes
- 4. Abschnitt: Risikoprofile und Beobachtungslisten
- Art. 12 Risikoprofile
- Art. 13 Beobachtungslisten
- Art. 14 Aufnahme von Daten über Drittpersonen in die Beobachtungsliste
- Art. 15 Überprüfung der Risikoprofile und Beobachtungslisten
- 5. Abschnitt: PNR-Informationssystem
- Art. 16
- 6. Abschnitt: Datenschutz
- Art. 17 Grundsätze
- Art. 18 Pseudonymisierung der Flugpassagierdaten
- Art. 19 Ordentliche Aufhebung der Pseudonymisierung
- Art. 20 Aufhebung der Pseudonymisierung bei Dringlichkeit
- Art. 21 Aufbewahrungsdauer und Löschung der Flugpassagierdaten
- Art. 22 Löschung von weiteren Daten
- Art. 23 Bearbeitung von anonymisierten Daten
- Art. 24 Protokolle der Datenbearbeitung
- Art. 25 Überwachung und Aufsicht
- Art. 26 Auskunftsrecht
- 7. Abschnitt: Organisation und Personal der PIU
- Art. 27 Organisation
- Art . 28 Personal
- 8. Abschnitt: Abschluss von Verträgen und Vereinbarungen sowie Amtshilfe
- Art. 29 Abschluss von Verträgen und Vereinbarungen
- Art. 30 Amtshilfe
- 9. Abschnitt: Administrative Sanktionen
- Art. 31 Sanktionen bei Pflichtverletzungen durch Luftverkehrsunternehmen
- Art. 32 Verfahren
- 10. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 33 Vollzug
- Art. 34 Änderung anderer Erlasse
- Art. 35 Referendum und Inkrafttreten
- Anhang 1
- Flugpassagierdatensatz
- Anhang 2
- Terroristische und andere schwere Straftaten
- Anhang 3
- Änderung anderer Erlasse