BErpG
Gesetz zur Förderung der Erprobung von Innovationen und neuer Verwaltungsverfahren in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (BErpG)
- Gesetz zur Förderung der Erprobung von Innovationen und neuer Verwaltungsverfahren in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Bundeserprobungsgesetz - BErpG)
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Ziele und Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2
- Allgemeine Erprobungsregelung
- § 3 Allgemeine Erprobungsklausel
- § 4 Antrags- und Genehmigungsverfahren; Verordnungsermächtigung
- § 5 Regulatorisches Lernen im Rahmen der allgemeinen Erprobungsklausel
- Abschnitt 3
- Rahmenbedingungen für die Erprobung von innovativen Technologien, Produkten, Dienstleistungen oder Ansätzen
- § 6 Berücksichtigung der Innovationsförderung, des regulatorischen Lernens und der Evaluation
- § 7 Dauer und Verlängerung eines Reallabors
- § 8 Unterstützung und Wissenstransfer
- § 9 Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- § 10 Regulatorisches Lernen im Rahmen der Erprobung von innovativen Technologien, Produkten, Dienstleistungen oder Ansätzen
- Abschnitt 4
- Bericht an den Deutschen Bundestag
- § 11 Bericht an den Deutschen Bundestag