EuWO
Europawahlordnung – EuWO
- Europawahlordnung – EuWO
- Langtitel
- Änderung
- Umsetzungshinweis für folgende Bestimmung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Ausschreibung der Wahl, Wahltag, Stichtag
- § 3. Wahlkörper, Wahlkreise, Stimmbezirke
- § 4. Wahlbehörden
- § 5. Wirkungskreis der Wahlbehörden und der Wahlleiter
- § 6. Vertrauenspersonen
- § 7. Beschlußfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden
- § 8. Selbständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter
- § 9. Entschädigungen für die Tätigkeit in Wahlbehörden
- § 9a. Wahlbeobachter
- § 10. Aktives Wahlrecht
- § 11. Wählerverzeichnisse
- § 12. Ort der Eintragung
- § 13. Auflegung des Wählerverzeichnisses
- § 14. Kundmachung in den Häusern
- § 15. Ausfolgung von Ausdrucken des Wählerverzeichnisses an die Parteien
- § 16. Berichtigungsanträge
- § 17. Verständigung der zur Streichung beantragten Personen
- § 18. Entscheidung über Berichtigungsanträge
- § 19. Richtigstellung des Wählerverzeichnisses
- § 20. Beschwerden
- § 21. Behandlung der nach dem Europa-Wählerevidenzgesetz erhobenen Berichtigungsanträge und Beschwerden
- § 22. Abschluß des Wählerverzeichnisses
- § 23. Berichte über die Zahl der Wahlberechtigten
- § 24. Teilnahme an der Wahl
- § 25. Ort der Ausübung des Wahlrechts
- § 26. Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte
- § 27. Ausstellung der Wahlkarte
- § 28. Vorgang nach Ausstellung der Wahlkarte
- § 29. Wählbarkeit
- § 30. Einbringung, erste Überprüfung und Unterstützung der Wahlvorschläge
- § 31. Inhalt der Wahlvorschläge
- § 32. Unterscheidbarkeit der Parteibezeichnungen und Kurzbezeichnungen in den Wahlvorschlägen
- § 33. Wahlvorschlag ohne zustellungsbevollmächtigten Vertreter, Ersatz des zustellungsbevollmächtigten Vertreters
- § 34. Überprüfung der Wahlvorschläge
- § 35. Ergänzungs-Wahlvorschläge
- § 36. Abschluß und Veröffentlichung der Wahlvorschläge
- § 37. Zurückziehung von Wahlvorschlägen
- § 38. Rückerstattung des Kostenbeitrages
- § 39. Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörden oder des Magistrats der Stadt Wien, Wahlzeit
- § 40. Wahlsprengel
- § 41. Wahllokale
- § 42. Wahllokale außerhalb des Wahlsprengels, gemeinsame Wahllokale für mehrere Sprengel
- § 43. Wahllokale für Wahlkartenwähler
- § 44. Wahlzelle
- § 45. Verbotszonen
- § 46. Vorgang bei der Briefwahl
- § 47. Wahlzeugen
- § 48. Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt des Wahlleiters
- § 49. Beginn der Wahlhandlung
- § 50. Wahlkuverts
- § 51. Betreten des Wahllokals
- § 52. Persönliche Ausübung des Wahlrechts
- § 53. Identitätsfeststellung
- § 54. Stimmabgabe
- § 55. Vermerke im Abstimmungsverzeichnis und im Wählerverzeichnis durch die Wahlbehörde
- § 56. Vorgang bei Wahlkartenwählern
- § 57. Stimmabgabe bei Zweifel über die Identität des Wählers
- § 58. Ausübung des Wahlrechts von Personen mit Behandlungsbedarf oder Pflegebedarf in Heil- und Pflegeanstalten einschließlich Alten- und Pflegeheimen sowie Wohneinrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe
- § 59. Ausübung des Wahlrechts durch in ihrer Mobilität eingeschränkte oder in ihrer Freiheit beschränkte Wahlkartenwähler
- § 60. Ausübung des Wahlrechts von in ihrer Freiheit beschränkten Wahlberechtigten
- § 61. Amtlicher Stimmzettel
- § 62. Gültige Ausfüllung des amtlichen Stimmzettels
- § 63. Vergabe von Vorzugsstimmen
- § 64. Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert
- § 65. Ungültige Stimmzettel
- § 66. Stimmzettelprüfung, Stimmenzählung
- § 67. Niederschrift
- § 68. Zusammenrechnung der Sprengelergebnisse außerhalb von Wien
- § 69. Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen
- § 70. Zusammenrechnung der örtlichen Wahlergebnisse durch die Bezirkswahlbehörde
- § 71. Übermittlung der Wahlakten der Gemeindewahlbehörden, in Statutarstädten der Sprengelwahlbehörden, an die Bezirkswahlbehörde
- § 72. Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk und Übermittlung der Wahlakten an die Landeswahlbehörde
- § 73. Ermittlung der Vorzugsstimmen
- § 74. Vorläufige Ermittlung im Landeswahlkreis, Bericht an die Bundeswahlbehörde
- § 75. Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses durch die Bundeswahlbehörde
- § 76. Ermittlungen der Landeswahlbehörde
- § 77. Ermittlung der Mandate durch die Bundeswahlbehörde
- § 78. Zuweisung der Mandate, Niederschrift, Verlautbarung
- § 79. Einsprüche gegen ziffernmäßige Ermittlungen
- § 80. Anfechtung
- § 81. Berufung, Ablehnung, Streichung
- § 82. Durchführung der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments gleichzeitig mit anderen Wahlen
- § 83. Schriftliche Anbringen und Sofortmeldungen
- § 84. Fristen
- § 85. Wahlkosten
- § 86. Abgabenfreiheit
- § 87. Sprachliche Gleichbehandlung
- § 88. Verweisungen
- § 90. Vollziehung
- § 91. Inkrafttreten