BVergGVS 2012
Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 – BVergGVS 2012
- Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 – BVergGVS 2012
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Teil Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen
- § 1. Regelungsgegenstand
- § 2. Vergabeverfahren, die unterschiedlichen Regelungen unterliegen
- § 3. Begriffsbestimmungen
- 2. Teil Vergabeverfahren für Auftraggeber
- 1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze
- 1. Abschnitt Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich (Auftragsarten)
- § 4. Auftraggeber
- § 5. Bauaufträge
- § 6. Lieferaufträge
- § 7. Dienstleistungsaufträge
- § 8. Abgrenzungsregelungen
- § 9. Vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommene Vergabeverfahren
- 2. Abschnitt Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes
- § 10. Schwellenwerte
- § 11. Allgemeine Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes
- § 12. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen
- § 13. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen
- § 14. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen
- § 15. Berechnung des geschätzten Auftragswertes von Rahmenvereinbarungen
- § 16. Änderung der Schwellen- oder Loswerte
- 3. Abschnitt Grundsätze des Vergabeverfahrens und allgemeine Bestimmungen
- § 17. Grundsätze des Vergabeverfahrens
- § 18. Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter
- § 19. Vorbehaltene Aufträge für geschützte Werkstätten oder integrative Betriebe
- § 20. Allgemeine Bestimmungen betreffend die Vergabe von Leistungen und Teilleistungen
- § 21. Vertraulichkeit von Unterlagen betreffend ein Vergabeverfahren, Verwertungsrechte
- § 22. Schutz von Verschlusssachen
- 2. Hauptstück Arten und Wahl der Vergabeverfahren
- 1. Abschnitt Arten der Vergabeverfahren
- § 23. Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen
- 2. Abschnitt Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich
- § 24. Wahl des nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung
- § 25. Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
- § 26. Arten der elektronischen Auktion und Wahl der Auftragsvergabe im Wege einer elektronischen Auktion
- § 27. Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen auf Grund einer Rahmenvereinbarung
- § 28. Wahl des wettbewerblichen Dialoges
- § 29. Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren
- 3. Abschnitt Nur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren
- § 30. Vergabe von Aufträgen
- § 31. Zusätzliche Möglichkeiten der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
- § 32. Direktvergabe
- § 33. Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung
- § 34. Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren
- 3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren
- 1. Abschnitt Wege der Informationsübermittlung und Übermittlung von Unterlagen
- § 35. Übermittlung von Unterlagen oder Informationen zwischen Auftraggebern und Unternehmern
- § 36. Statistische Verpflichtungen der Auftraggeber
- § 37. Übermittlung von sonstigen Unterlagen
- 2. Abschnitt Bekanntmachungen
- 1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen
- § 38. Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe von Leistungen
- § 39. Berichtigung von Bekanntmachungen
- § 40. Veröffentlichung eines Beschafferprofils
- § 41. Zusätzliche Bekanntmachung auf Unionsebene
- § 41a. Veröffentlichung und Standardisierung von Metadaten, der Kerndatenquelle und von Standardformularen
- 2. Unterabschnitt Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich
- § 42. Bekanntmachungen auf Unionsebene
- § 42a. Bekanntmachung einer Vorinformation auf Unionsebene
- § 42b. Freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens auf Unionsebene
- § 43. Verwendung des CPV bei Bekanntmachungen
- § 44. Bekanntmachungen in Österreich
- § 45. Bekanntmachung einer Vorinformation in Österreich
- § 46. Bekanntgaben auf Unionsebene
- § 46a. Bekanntgaben in Österreich
- 3. Unterabschnitt Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich
- § 47. Bekanntmachungen in Österreich
- § 47a. Bekanntgaben in Österreich
- 3. Abschnitt Fristen
- 1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen über Fristen
- § 48. Berechnung der Fristen
- § 49. Grundsätze für die Bemessung und Verlängerung von Fristen
- § 50. Übermittlungs- und Auskunftsfristen
- 2. Unterabschnitt Reguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
- § 51. Teilnahmefristen
- § 52. Angebotsfristen
- 3. Unterabschnitt Verkürzte Fristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
- § 53. Angebotsfristen im beschleunigten Verfahren nach Vorinformation
- § 54. Verkürzte Angebots- und Teilnahmefristen bei Verwendung elektronischer Medien
- § 55. Verkürzte Teilnahme- und Angebotsfristen im beschleunigten Verfahren bei Dringlichkeit
- 4. Unterabschnitt Vorschriften über Fristen im Unterschwellenbereich
- § 56. Teilnahme-, Angebots, Übermittlungs- und Auskunftsfristen
- 4. Abschnitt Eignung der Unternehmer
- 1. Unterabschnitt Von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließende Unternehmer
- § 57. Ausschlussgründe
- 2. Unterabschnitt Eignungsanforderungen und Eignungsnachweise
- § 58. Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung
- § 59. Eigenerklärung, Verlangen der Nachweise durch den Auftraggeber
- § 60. Nachweis der Befugnis
- § 61. Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit
- § 62. Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit
- § 63. Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- § 64. Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit
- § 65. Nachweis der Eignung durch andere Unternehmer
- § 66. Qualitätssicherungsnormen und Normen für Umweltmanagement
- 5. Abschnitt Die Ausschreibung
- 1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 67. Grundsätze der Ausschreibung
- § 68. Inhalt der Ausschreibungsunterlagen
- § 69. Informationssicherheit
- § 70. Versorgungssicherheit
- § 71. Alternativangebote
- § 72. Abänderungsangebote
- § 73. Allgemeine Bestimmungen betreffend Subunternehmerleistungen
- § 74. Besondere Festlegungen betreffend Subunternehmerleistungen
- § 75. Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen
- § 76. Berichtigung der Ausschreibung
- 2. Unterabschnitt Besondere Ausschreibungsbestimmungen betreffend elektronisch einzureichende Angebote
- § 77. Festlegungen für die Abgabe elektronischer Angebote
- § 78. Kommunikationswege
- § 79. Dokumentenformate
- § 80. Verschlüsselung
- 3. Unterabschnitt Die Leistungsbeschreibung und Bestimmungen über den Leistungsvertrag
- § 81. Arten der Leistungsbeschreibung
- § 82. Grundsätze der Leistungsbeschreibung
- § 83. Technische Spezifikationen
- § 84. Vertragsbestimmungen
- 4. Unterabschnitt Bestimmungen für die Ausschreibung bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
- § 85. Grundsätze der Ausschreibung
- 6. Abschnitt Ablauf einzelner Vergabeverfahren
- § 86. Teilnehmer im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
- § 87. Teilnehmer im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung
- § 88. Ablauf des nicht offenen Verfahrens
- § 89. Ablauf des Verhandlungsverfahrens
- 7. Abschnitt Das Angebot
- 1. Unterabschnitt Allgemeine Regelungen für Angebote
- § 90. Allgemeine Bestimmungen
- § 91. Form der Angebote
- § 92. Inhalt der Angebote
- § 93. Besondere Bestimmungen über den Inhalt der Angebote bei funktionaler Leistungsbeschreibung
- § 94. Einreichen der Angebote in Papierform
- § 95. Zuschlagsfrist
- 2. Unterabschnitt Besondere Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote
- § 96. Allgemeine Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote
- § 97. Form, Verschlüsselung und qualifizierte Signatur des Angebotes
- § 98. Sicheres Verketten von Angebotsbestandteilen
- § 99. Verordnungsermächtigung
- 8. Abschnitt Das Zuschlagsverfahren
- 1. Unterabschnitt Entgegennahme und Öffnung von Angeboten
- § 100. Entgegennahme, Verwahrung und Öffnung von Angeboten in Papierform
- § 101. Entgegennahme und Öffnung elektronisch übermittelter Angebote
- § 102. Speicherung elektronisch übermittelter Angebote
- 2. Unterabschnitt Prüfung der Angebote und Ausscheiden von Angeboten
- § 103. Prüfung der Angebote
- § 104. Prüfung der Angemessenheit der Preise – vertiefte Angebotsprüfung
- § 105. Ausscheiden von Angeboten
- 3. Unterabschnitt Der Zuschlag
- § 106. Wahl des Angebotes für den Zuschlag
- § 107. Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung
- § 108. Stillhaltefrist und Zuschlagserteilung
- § 109. Wirksamkeit des Zuschlages
- § 110. Form des Vertragsabschlusses
- 9. Abschnitt Beendigung des Vergabeverfahrens
- § 111. Grundsätzliches
- § 112. Dokumentationspflichten
- § 113. Archivierung bei mit elektronischen Mitteln durchgeführten Vergabeverfahren
- § 114. Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens
- § 115. Bekanntgabe der Widerrufsentscheidung, Stillhaltefrist, Unwirksamkeit des Widerrufs
- 4. Hauptstück Bestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren
- 1. Abschnitt Bestimmungen über die Vergabe von Subaufträgen
- § 116. Allgemeines und Grundsätze
- § 117. Schwellenwerte
- § 118. Bestimmungen über Bekanntmachungen von Subaufträgen
- § 119. Eignungskriterien für Subauftragnehmer
- § 120. Besondere Bestimmungen für Subaufträge auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung
- § 121. Ausnahme von der Verpflichtung zur Vergabe eines Subauftrages
- § 122. Zivilrechtlichen Bestimmungen
- 2. Abschnitt Vergabe von nicht prioritären Dienstleistungsaufträgen
- § 123. Nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge
- 3. Abschnitt Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen
- § 124. Grundsätzliches
- § 125. Allgemeine Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen
- § 126. Besondere Bestimmungen für die Durchführung von einfachen elektronischen Auktionen
- § 127. Besondere Bestimmungen für die Durchführung von sonstigen elektronischen Auktionen
- 4. Abschnitt Bestimmungen für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen und die Vergabe von Aufträgen auf Grund von Rahmenvereinbarungen
- § 128. Allgemeines
- § 129. Abschluss von Rahmenvereinbarungen
- § 130. Vergabe von Aufträgen auf Grund von Rahmenvereinbarungen
- 5. Abschnitt Bestimmungen über den wettbewerblichen Dialog
- § 131. Allgemeines
- § 132. Teilnehmer am wettbewerblichen Dialog
- § 133. Dialogphase
- § 134. Aufforderung zur Angebotsabgabe und Vergabe des Auftrages
- 3. Teil Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht
- § 135. Allgemeines
- § 136. Zusätzliche organisationsrechtliche Vorschriften
- § 137. Zusätzliche verfahrensrechtliche Vorschriften
- 4. Teil Außerstaatliche Kontrolle und zivilrechtliche Bestimmungen
- § 138. Korrekturmechanismus und Verfahren der Republik Österreich mit der Kommission
- § 138a. Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen
- § 139. Schadenersatzansprüche und Rückgriff gegen den begünstigten Bieter
- § 140. Rücktrittsrecht des Auftraggebers
- § 141. Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften
- § 142. Zuständigkeit und Verfahren
- 5. Teil Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen
- § 144. Strafbestimmungen
- § 145. Inkrafttretens- und Übergangsvorschriften
- § 146. Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen
- § 147. Anwendbarkeit der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes
- § 148. Vollziehung
- § 149. Verweisungen, personenbezogene Bezeichnungen
- § 150. Bezugnahme auf Rechtsakte der Union
- Liste der Militärausrüstung
- TEIL A Militärgüterliste 1958
- TEIL B Militärgüter gemäß der Militärgüterliste der EU
- Verzeichnis der Tätigkeiten gemäß § 5 Z 1
- Prioritäre Dienstleistungen
- Nicht-Prioritäre Dienstleistungen
- Liste der einschlägigen Berufs- und Handelsregister bzw. Bescheinigungen und eidesstattlichen Erklärungen gemäß den §§ 60 Abs. 1 Z 1 und 61 Abs. 2 Z 1 *)
- Angaben, die im Oberschwellenbereich in Bekanntmachungen gemäß den §§ 38, 42, 44 bis 46, 53 und 112 enthalten sein müssen
- Angaben, die in Bekanntmachungen über Subaufträge (gemäß § 118) enthalten sein müssen
- Weitere Vorgaben für die Bekanntmachung und Bekanntgabe
- Vorgaben für die Veröffentlichung
- Anforderungen an die Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme der Anträge auf Teilnahme oder der Angebote