AsylG 2005
Asylgesetz 2005 - AsylG 2005
- Asylgesetz 2005 - AsylG 2005
- Langtitel
- Änderung
- Umsetzungshinweis für folgende Bestimmung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- 2. Hauptstück Flüchtlingseigenschaft und Status subsidiären Schutzes
- 2. Abschnitt (Anm.: offensichtlich gemeint: 1. Abschnitt) Flüchtlingseigenschaft
- § 3. Flüchtlingseigenschaft
- § 3a. Internationaler Schutz von Amts wegen
- 2. Abschnitt Unzulässige Anträge und Unzuständigkeit Österreichs
- § 4. Unzulässige Anträge
- § 5. Zuständigkeit eines anderen Staates
- § 6. Anträge von Unionsbürgern
- 3. Abschnitt Entzug und Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft
- § 7. Entzug und Ende der Flüchtlingseigenschaft
- 4. Abschnitt Status subsidiären Schutzes
- § 8. Status subsidiären Schutzes
- § 9. Entzug und Ende des Status subsidiären Schutzes
- 5. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
- § 10. Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme
- 3. Hauptstück Rechte und Pflichten der Antragsteller
- 1. Abschnitt Aufenthalt im Bundesgebiet während des Asylverfahrens
- § 12. Recht auf Verbleib im Bundesgebiet
- § 14. Wiedereinreise
- 2. Abschnitt Kooperations- und Meldepflichten
- § 15. Kooperationspflichten von Antragstellern im Verfahren
- § 15a. Meldeverpflichtung
- § 15b. Anordnung der Unterkunftnahme
- § 15c. Wohnsitzbeschränkung
- § 15d. Aufenthaltsbeschränkung
- 4. Hauptstück Asylverfahrensrecht
- 1. Abschnitt Allgemeines Asylverfahren
- § 17. Registrierung und Einreichung von Anträgen auf internationalen Schutz
- § 18. Suche nach Familienangehörigen
- § 19. Persönliche Anhörungen
- § 20. Durchführung persönlicher Anhörungen und von Beschwerdeverhandlungen
- § 21. Beweismittel
- § 22. Entscheidungen
- § 25. Gegenstandslosigkeit von Anträgen
- § 29. Mitteilungspflichten
- § 30. Prüfung der Notwendigkeit besonderer Verfahrensgarantien
- 3. Abschnitt Sonderbestimmungen für das Asylverfahren an der Grenze
- § 31. Anreise über eine Außengrenze und Vorführung
- § 32. Sicherung der Zurückweisung
- § 33. Besondere Verfahrensbestimmungen
- 4. Abschnitt Sonderbestimmungen für das Familienverfahren
- § 34. Familienverfahren im Inland
- 5. Abschnitt Sonderbestimmungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit während der Durchführung von Grenzkontrollen
- § 36. Verordnung der Bundesregierung
- § 37. Registrierstellen
- § 38. Stellung von Anträgen auf internationalen Schutz
- § 39. Recht auf Verbleib
- § 40. Hinderung an der Einreise, Zurückweisung und Zurückschiebung
- § 41. Asylverfahren
- 6. Hauptstück Karten für Antragsteller
- § 50. Verfahrenskarte
- § 51. Form der Aufenthaltstitel
- § 52. Gegenstandslosigkeit von Aufenthaltstiteln
- § 53. Entzug von Karten
- 7. Hauptstück: Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen
- 1. Abschnitt: Aufenthaltstitel
- § 54. Arten und Form der Aufenthaltstitel
- § 54a. Aufenthaltstitel aus Gründen des Art. 2 oder 3 EMRK
- § 55. Aufenthaltstitel aus Gründen des Art. 8 EMRK
- § 56. Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen
- § 57. „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“
- 2. Abschnitt: Verfahren zur Erteilung von Aufenthaltstiteln
- § 58. Antragstellung und amtswegiges Verfahren
- § 59. Verfahren zur Verlängerung des Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 2 oder 3 EMRK und der „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“
- § 60. Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
- § 61. Ungültigkeit, Gegenstandslosigkeit und Entziehung
- 3. Abschnitt: Aufenthaltsrecht für Vertriebene
- § 62. Aufenthaltsrecht für Vertriebene
- § 67. Integration von Asylberechtigen und subsidiär Schutzberechtigten
- 9. Hauptstück Schlussbestimmungen
- § 69. Sprachliche Gleichbehandlung
- § 70. Gebühren
- § 71. Verweisungen
- § 72. Vollziehung
- § 73. Zeitlicher Geltungsbereich
- § 74. Verhältnis zur Genfer Flüchtlingskonvention und zu unmittelbar anwendbarem Unionsrecht
- § 75. Übergangsbestimmungen
- Artikel 79
- Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
- (Anm.: aus BGBl. I Nr. 135/2009 , zu den §§ 2, 4, 17, 34 und 57, BGBl. I Nr. 100/2005 )