Verordnung des UVEK über die Wegweisung bei Anschlüssen und Verzweigungen auf Auto... (741.211.1)
Verordnung des UVEK über die Wegweisung bei Anschlüssen und Verzweigungen auf Autobahnen und Autostrassen
- Verordnung des UVEK über die Wegweisung bei Anschlüssen und Verzweigungen auf Autobahnen und Autostrassen
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Ziffern bei Bezeichnungen von Signalen und Symbolen
- 2. Abschnitt: Benennung von Anschlüssen, Verzweigungen und Fernzielen
- Art. 3 Anschlüsse
- Art. 4 Verzweigungen
- Art. 5 Fernziele
- 3. Abschnitt: Zweisprachige Benennung von Ortschaften auf den Tafeln der Wegweisung
- Art. 6
- 4. Abschnitt: Angabe von weiteren wichtigen Ortschaften
- Art. 7
- 5. Abschnitt: Zusätzliche Angaben auf den Tafeln der Wegweisung
- Art. 8
- 6. Abschnitt: Reihenfolge und Anzahl der Angaben auf den Tafeln der Wegweisung
- Art. 9 Wegweiser bei Anschlüssen
- Art. 10 Wegweiser bei Verzweigungen
- Art. 11 Trennungstafeln und Einspurtafeln über Fahrstreifen bei Anschlüssen und Verzweigungen
- Art. 12 Ausnahmen
- 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 13 Aufhebung von Weisungen
- Art. 14 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Nummern und Namen der Anschlüsse und Verzweigungen ²
- Anhang 2
- Fernziele erster Ordnung
- Fernziele zweiter Ordnung
- Anhang 3
- Ausstellungszentren von nationaler und internationaler Bedeutung, die ein überdurchschnittlich hohes Besucheraufkommen aufweisen