LGBl.Nr. 26/1985
Verordnung der Landesregierung vom 2. April 1985, mit der nähere Vorschriften über die Gewährung von Förderungsdarlehen und von Zuschüssen sowie über die Endabrechnung erlassen werden (LGBl.Nr. 26/1985)
- Verordnung der Landesregierung vom 2. April 1985, mit der nähere Vorschriften über die Gewährung von Förderungsdarlehen und von Zuschüssen sowie über die Endabrechnung erlassen werden (LGBl.Nr. 26/1985)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1
- Objektförderung
- § 2
- Subjektförderung
- § 3
- Angemessene Nutzfläche, Familieneinkommen
- § 4
- Vergabe geförderter Wohnungen
- § 5
- Darlehen in Form rückzahlbarer Zuschüsse
- § 6
- Sicherstellung, Auszahlung
- § 7
- Verzinsung, Rückzahlung
- § 8
- Nicht rückzahlbare Zuschüsse
- § 9
- Endabrechnung
- § 10
- Inkrafttreten