LGBl.Nr. 31/1989
Gesetz über die Förderung der Errichtung und der Erneuerung von Wohnraum sowie die Gewährung von Wohnbeihilfen (LGBl.Nr. 31/1989)
- Gesetz über die Förderung der Errichtung und der Erneuerung von Wohnraum sowie die Gewährung von Wohnbeihilfen (LGBl.Nr. 31/1989)
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Änderung
- Sonstige Textteile
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1*) Allgemeines
- § 2*) Begriffe
- 2. Abschnitt Förderung von Neubauten
- § 3*) Förderungsarten und Förderungswerber
- § 4*) Voraussetzungen
- § 5*) Förderungskredite
- § 6*) Kündigung und Rückforderung von Krediten
- § 7*) Rückerstattung, Einstellung und Rückforderung von Zuschüssen zum Schuldendienst
- § 7a*) Rückforderung von Einmalzuschüssen
- § 8*) Endabrechnung
- 3. Abschnitt Förderung der Erneuerung von Wohnraum
- § 9*) Förderungsarten und Förderungswerber
- § 10*) Voraussetzungen
- § 11*) Förderungskredite, Zuschüsse zum Schuldendienst und Einmalzuschüsse
- § 12*) Kündigung und Rückforderung von Krediten
- § 13*) Einstellung und Rückforderung von Zuschüssen zum Schuldendienst
- § 13a*) Rückforderung von Einmalzuschüssen
- § 14*) Endabrechnung, Auszahlung
- 4. Abschnitt Wohnbeihilfe
- § 15*) Förderungswerber
- § 16*) Höhe der Wohnbeihilfe
- § 17*) Einstellung und Rückforderung von Wohnbeihilfen
- 5. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
- § 18*) Richtlinien, Ausnahmen
- § 19*) Verfahren
- § 19a*) Verarbeitung personenbezogener Daten, Landesregierung
- § 19b*) Verarbeitung personenbezogener Daten, Gemeinden
- § 20*) Verfügungsbeschränkungen
- § 21*) Abgabenfreiheit
- 6. Abschnitt Wohnbauförderungsbeirat
- § 22*) Aufgaben und Zusammensetzung
- § 23*) Geschäftsführung
- 7. Abschnitt *) Wohnbauförderungsbeitrag, Tarif
- § 24*)
- 8. Abschnitt *) Schlussbestimmungen
- § 25*) Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen
- § 26*) Übergangsbestimmung zur Auflösung des „Wohnbaufonds für das Land Vorarlberg“ durch LGBl.Nr. 78/2017
- § 27*) Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 4/2022