WHEG-VO
Verordnung der Wiener Landesregierung zum Wiener Heimhilfeeinrichtungengesetz – WHEG-VO
- Verordnung der Wiener Landesregierung zum Wiener Heimhilfeeinrichtungengesetz – WHEG-VO
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt
- Allgemeines
- § 1. Lehr- und Ausbildungsziele
- § 2. Leitung der Heimhilfeausbildung
- § 3. Aufnahme in die Heimhilfeausbildung
- § 4. Ausschluss aus der Heimhilfeausbildung
- § 5. Ausbildungszeit
- § 6. Unterbrechung der Ausbildung; Versäumen von Unterrichtseinheiten und Praktikumsstunden
- § 7. Räumliche und sachliche Ausstattung
- § 8. Ausbildungsordnung
- 2. Abschnitt
- Ausbildungsinhalte – Lehr- und Fachkräfte
- § 9. Didaktische Grundsätze
- § 10. Theoretische Ausbildung
- § 11. Lehrziele
- § 12. Praktische Ausbildung
- 3. Abschnitt
- Prüfungen und Beurteilungen
- § 13. Einzelprüfungen
- § 14. Beurteilung der theoretischen Ausbildung
- § 15. Beurteilung der praktischen Ausbildung
- § 16. Nichtantreten zu einer Prüfung
- § 17. Wiederholen einer Einzelprüfung
- § 18. Wiederholen eines Praktikums
- 4. Abschnitt
- Abschlussprüfung
- § 19. Abschlussprüfung
- § 20. Gegenstand der Abschlussprüfung
- § 21. Beurteilung der Abschlussprüfung
- § 22. Qualifikationsnachweis
- § 23. Nichtantreten zur Abschlussprüfung
- § 24. Wiederholen der Abschlussprüfung
- § 25. Negative Beurteilung der Abschlussprüfung
- § 26. Abschlussprüfungsprotokoll
- 5. Abschnitt
- Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung
- § 27. Anpassungslehrgang
- § 28. Eignungsprüfung
- § 29. Zeugnis, Ausbildungsbestätigung, Bestätigung
- § 30. Übergangsbestimmung
- § 31. Außer-Kraft-Treten
- Inkrafttreten
- § 32.
- ZEUGNIS Frau / Herr
- bestanden
- „Heimhelferin / Heimhelfer“
- Ausbildungsbestätigung Frau / Herr
- Theoretische Ausbildung:
- Praktische Ausbildung:
- Kommissionelle Abschlussprüfung:
- BESTÄTIGUNG ÜBER DEN ANPASSUNGSLEHRGANG
- BESTÄTIGUNG ÜBER DIE EIGNUNGSPRÜFUNG Frau / Herr