Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 138/2001

AT - Landesrecht Wien
Verordnung der Wiener Landesregierung über die Voraussetzungen unter denen Personen als begünstigt für in Wien gelegene Baulichkeiten, welche gemäß Schillingeröffnungsbilanzgesetz neu zu bewerten waren, bei Überlassung von Wohnungen in Miete anzusehen sind (LGBl. Nr. 138/2001)

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