LGBl.Nr. 24/2019
Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. April 2019 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die §§ 2, 3 und 5 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Illmitz vom 3. November 2016 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2016 als gesetzwidrig aufgehoben werden (LGBl.Nr. 24/2019)
- Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. April 2019 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die §§ 2, 3 und 5 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Illmitz vom 3. November 2016 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2016 als gesetzwidrig aufgehoben werden (LGBl.Nr. 24/2019)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel