LGBl.Nr. 111/2024
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Wiesengebiete im Freiwald und Weinsberger Wald“ als Europaschutzgebiet bezeichnet werden und mit der ein Landschaftspflegeplan für das einen Bestandteil dieses Gebiets ausmachende Gebiet „Wiesengebiete im Mühlviertel“ erlassen wird (LGBl.Nr. 111/2024)
- Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Wiesengebiete im Freiwald und Weinsberger Wald“ als Europaschutzgebiet bezeichnet werden und mit der ein Landschaftspflegeplan für das einen Bestandteil dieses Gebiets ausmachende Gebiet „Wiesengebiete im Mühlviertel“ erlassen wird (LGBl.Nr. 111/2024)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1 Bezeichnung
- § 2 Grenzen
- § 3 Schutzzweck
- § 4 Erlaubte Maßnahmen
- § 5 Ziel des Landschaftspflegeplans
- § 6 Landschaftspflegeplan
- § 7 Verweisungen
- § 8 Inkrafttreten