Monitoring Gesetzessammlung

LGBl Nr 83/2012

AT - Landesrecht Salzburg
Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 25. Oktober 2012, mit der die Ausnahme von der Bewilligungspflicht für die Einleitung von kommunalem (häuslichem) Abwasser aus Abwasserreinigungsanlagen in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund verlängert wird (LGBl Nr 83/2012)

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Markierungen
Leseansicht