LGBl.Nr. 8/2020
Verordnung der Landesregierung über die näheren Voraussetzungen für auswärtige Schneesportlehrer sowie für Lehrkräfte und Anwärter von auswärtigen Schischulen im Ausflugsverkehr (LGBl.Nr. 8/2020)
- Verordnung der Landesregierung über die näheren Voraussetzungen für auswärtige Schneesportlehrer sowie für Lehrkräfte und Anwärter von auswärtigen Schischulen im Ausflugsverkehr (LGBl.Nr. 8/2020)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1 Anzeige
- § 2 Prüfung der Qualifikation
- § 3 Bescheinigung der Eignungsprüfung
- § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten