LGBl.Nr. 4/2010
Verordnung der Landesregierung über den Schutz der Landes- und Gemeindebediensteten vor der Gefährdung durch künstliche optische Strahlung (LGBl.Nr. 4/2010)
- Verordnung der Landesregierung über den Schutz der Landes- und Gemeindebediensteten vor der Gefährdung durch künstliche optische Strahlung (LGBl.Nr. 4/2010)
- Langtitel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffe
- § 3 Grenzwerte
- § 4 Ermittlung und Messung
- § 5 Beurteilung der Gefahren
- § 6 Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Risiken
- § 7 Überschreitung der Grenzwerte, Maßnahmen
- § 8 Informationen zur Einwirkung durch künstliche optische Strahlung
- § 9 Gesundheitsüberwachung