LGBl. Nr. 27/1971
Gesetz vom 26. Jänner 1971 über die Vermögenswerte nach den ehemaligen Landkreisen (LGBl. Nr. 27/1971)
- Gesetz vom 26. Jänner 1971 über die Vermögenswerte nach den ehemaligen Landkreisen (LGBl. Nr. 27/1971)
- Langtitel
- Änderung
- § 1
- Begriffsbestimmung
- § 2
- Rechtsträger der Vermögenswerte
- § 3
- Bescheinigung des Rechtserwerbes
- § 4
- Rechte Dritter
- § 5
- Gebäude und Gebäudeteile, in denen Dienststellen oder Bedienstete des Landes untergebracht sind
- § 6
- Vermögensauseinandersetzung nach ehemaligen Landkreisen mit einem Verwaltungsgebiet aus Gebietsteilen zweier Länder
- § 6a
- Personenbezogene Bezeichnungen
- § 7
- Inkrafttreten