LGBl.Nr. 26/1970
Gesetz vom 12. Mai 1970, mit dem das Bundesgesetz vom 22. Jänner 1969, BGBl. Nr. 101, über die Vermögenswerte nach den ehemaligen Landkreisen ausgeführt wird (LGBl.Nr. 26/1970)
- Gesetz vom 12. Mai 1970, mit dem das Bundesgesetz vom 22. Jänner 1969, BGBl. Nr. 101, über die Vermögenswerte nach den ehemaligen Landkreisen ausgeführt wird (LGBl.Nr. 26/1970)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1
- Begriffsbestimmung
- § 2
- Rechtsträger der Vermögenswerte
- § 3
- Bescheinigung des Rechtserwerbs
- § 4
- Rechte Dritter
- § 5
- Gebäude, in denen Dienststellen oder Bedienstete des Bundes untergebracht sind
- § 6
- Vermögensauseinandersetzung nach ehemaligen Land- kreisen mit einem Verwaltungsgebiet aus Gebiets- teilen zweier Länder