Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 106/2022

AT - Landesrecht Burgenland
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 22. Dezember 2022 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern im Zusammenhang mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023 (LGBl.Nr. 106/2022)

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