LGBl.Nr. 51/2022
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“ für die Periode 2021 bis 2027 (LGBl.Nr. 51/2022)
- Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“ für die Periode 2021 bis 2027 (LGBl.Nr. 51/2022)
- Langtitel
- § 1
- § 2
- Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“ für die Periode 2021 bis 2027
- 1. Abschnitt Geltungsbereich, Zweck der Vereinbarung, Begriffsbestimmungen
- Artikel 1 Geltungsbereich
- Artikel 2 Zweck der Vereinbarung
- Artikel 3 Begriffsbestimmungen
- 2. Abschnitt Organe des Verwaltungs-, Begleit- und Kontrollsystems in Österreich
- Artikel 4 Verwaltungsbehörden und Rechnungsführung
- Artikel 5 Programmkonto, Zahlungsabwicklung
- Artikel 6 Prüfbehörden
- Artikel 7 Prüfsystem gemäß Art. 46 Abs. 3 der Interreg-Verordnung
- Artikel 8 Begleitausschüsse
- Artikel 9 Organisationsverantwortung, Kostentragung und Vorauszahlungen
- 3. Abschnitt Verfahrensbestimmungen zur Programmdurchführung
- Artikel 10 Koordination
- Artikel 11 Behandlung von Beschwerden
- Artikel 12 Konsultationsverfahren für programmabwickelnde Stellen
- Artikel 13 Zuschussfähigkeit von Ausgaben
- Artikel 14 Auswahl von Vorhaben, rechtsverbindliche Kofinanzierungszusage und Formvorschriften
- Artikel 15 Abrechnung, Prüfung und Auszahlung
- Artikel 16 Meldepflichten
- 4. Abschnitt Finanzielle Berichtigungen
- Artikel 17 Finanzielle Berichtigungen, Aufhebung von Mittelbindungen
- 5. Abschnitt Schlussbestimmungen
- Artikel 18 Konsultationen bei Streitigkeiten
- Artikel 19 Inkrafttreten und Befristung der Vereinbarung
- Artikel 20 Hinterlegung