LGBl. Nr. 14/1989
Kundmachung des Landeshauptmannes, betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (LGBl. Nr. 14/1989)
- Kundmachung des Landeshauptmannes, betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (LGBl. Nr. 14/1989)
- Langtitel
- Vertragsparteien
- Präambel/Promulgationsklausel
- Sonstige Textteile
- Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen Artikel 1
- Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung Artikel 2
- Artikel 3 Verwendung der Mittel für die Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung
- Artikel 4 Übergangsbestimmungen
- Artikel 5 Aushaftende Forderungen
- Artikel 6 Gebührenbefreiungen
- Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds Artikel 7
- Schlußbestimmungen Artikel 8
- Artikel 9 Erfüllungsfristen
- Artikel 10 Inkrafttreten
- Artikel 11 Urkunden