Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 79/1990

AT - Landesrecht Oberösterreich
Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 24. September 1990, womit zum Schutz des Grundwasservorkommens im Einzugsbereich des Brunnens Winkl der Wasserversorgungsanlage der Stadt Schwanenstadt im Bereich der Stadtgemeinde Schwanenstadt sowie den Gemeinden Oberndorf bei Schwanenstadt, Pitzenberg, Rutzenham, Pühret und Redlham ein Grundwasserschongebiet bestimmt wird (LGBl. Nr. 79/1990)

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