LGBl.Nr. 18/2018
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Dachstein“ in den Gemeinden Gosau, Hallstatt und Obertraun als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird (LGBl.Nr. 18/2018)
- Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Dachstein“ in den Gemeinden Gosau, Hallstatt und Obertraun als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird (LGBl.Nr. 18/2018)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1 Bezeichnung
- § 2 Grenzen
- § 3 Schutzzweck
- § 4 Erlaubte Maßnahmen
- § 5 Ziel des Landschaftspflegeplans
- § 6 Landschaftspflegeplan
- § 7 Verweisungen
- § 8 Inkrafttreten