Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 10/1966

AT - Landesrecht Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13.Jänner 1966, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Graz auf die Bundespolizeidirektion Graz übertragen wird. (LGBl. Nr. 10/1966)

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