StZWAG
Steiermärkisches Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz – StZWAG
- Steiermärkisches Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz – StZWAG
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
- § 1
- Ermächtigung zur Ausschreibung
- § 2
- Entstehung des Abgabenanspruchs, Selbstberechnung und Entrichtung
- 2. Abschnitt Zweitwohnsitzabgabe
- § 3
- Gegenstand der Abgabe
- § 4
- Ausnahmen von der Abgabepflicht
- § 5
- Abgabepflichtige
- § 6
- Bemessungsgrundlagen
- § 7
- Höhe der Abgabe
- 3. Abschnitt Wohnungsleerstandsabgabe
- § 8
- Gegenstand der Abgabe
- § 9
- Ausnahmen von der Abgabepflicht
- § 10
- Abgabepflichtige
- § 11
- Bemessungsgrundlagen
- § 12
- Höhe der Abgabe
- 4. Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen
- § 13
- Verwendung von Daten
- § 14
- Verknüpfungsanfrage Melde- sowie Gebäude- und Wohnungsregister
- § 15
- Verweise
- § 16
- Eigener Wirkungsbereich
- § 17
- Übergangsbestimmung
- § 17a
- Personenbezogene Bezeichnungen
- § 18
- Inkrafttreten