St.-BSG
Steiermärkisches Bedienstetenschutzgesetz 2000 – St.-BSG
- Steiermärkisches Bedienstetenschutzgesetz 2000 – St.-BSG
- Langtitel
- Änderung
- Umsetzungshinweis für folgende Bestimmung
- Präambel/Promulgationsklausel
- I. Hauptstück Gemeinsame Bestimmungen
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- Geltungsbereich
- § 1
- Begriffsbestimmungen
- § 2
- Allgemeine Pflichten des Dienstgebers
- § 3
- Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (Evaluierung); Festlegung von Maßnahmen
- § 4
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
- § 5
- Einsatz der Bediensteten
- § 6
- Grundsätze der Gefahrenverhütung
- § 7
- Koordination
- § 8
- Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen
- § 9
- Aufgaben und Beteiligung der Sicherheitsvertrauenspersonen
- § 10
- Information
- § 11
- Unterweisung
- § 12
- Pflichten der Bediensteten
- § 13
- Aufzeichnungen und Berichte über Dienstunfälle
- § 14
- Instandhaltung, Reinigung, Prüfung
- § 15
- 2. Abschnitt Arbeitsstätten und Baustellen
- Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsstätten und Baustellen
- § 16
- Arbeitsstätten in Amtsgebäuden
- § 17
- Arbeitsräume und sonstige Betriebsräume
- § 18
- Arbeitsstätten im Freien und Baustellen
- § 19
- Brandschutz
- § 20
- Erste Hilfe
- § 21
- Sanitäre Vorkehrungen in Amtsgebäuden
- § 22
- Sozialeinrichtungen in Amtsgebäuden
- § 23
- Nichtraucherschutz
- § 24
- 3. Abschnitt Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe
- Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsmittel
- § 25
- § 26
- Gefährliche Arbeitsstoffe
- Ermittlung und Beurteilung von Arbeitsstoffen
- § 27
- Einsatz und Verbot von gefährlichen Arbeitsstoffen
- § 28
- Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
- § 29
- Kennzeichnung, Verpackung und Lagerung
- § 30
- Grenzwerte
- § 31
- Messungen
- § 32
- Verzeichnis der Bediensteten
- § 33
- 4. Abschnitt Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
- Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
- § 34
- Fachkenntnisse und besondere Aufsicht
- § 35
- Handhabung von Lasten
- § 36
- Lärm
- § 37
- Sonstige Einwirkungen und Belastungen
- § 38
- Bildschirmarbeitsplätze
- § 39
- Besondere Maßnahmen bei Bildschirmarbeit
- § 40
- Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung
- § 41
- 5. Abschnitt Gesundheitsüberwachung
- Eignungs- und Folgeuntersuchungen
- § 42
- Untersuchungen bei Lärmeinwirkung
- § 43
- Sonstige besondere Untersuchungen
- § 44
- Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen
- § 45
- Pflichten des Dienstgebers
- § 46
- § 46a
- Betreuung durch Präventivfachkräfte und andere geeignete Fachkräfte
- 6. Abschnitt Präventivdienste
- Beauftragung von Sicherheitsfachkräften
- § 47
- Aufgaben, Information und Beiziehung der Sicherheitsfachkräfte
- § 48
- Beauftragung von Arbeitsmedizinern
- § 49
- Aufgaben, Information und Beiziehung der Arbeitsmediziner
- § 50
- § 50a
- Sonstige Fachleute
- Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Überwachung (Erstbegehung, wiederholte Begehung)
- § 51
- II. Hauptstück Durchführung des Bedienstetenschutzes
- 1. Abschnitt Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände mit Ausnahme der Stadt Graz
- Bedienstetenschutzkommission
- § 52
- Überprüfung
- § 53
- 2. Abschnitt Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Landeshauptstadt Graz
- Grazer Bedienstetenschutzkommission
- § 54
- Überprüfung
- § 55
- 3. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen für die Kommissionen gemäß §§ 52 und 54
- Ersatzmitglieder, Bestellung, Wahl des Vorsitzenden, Unabhängigkeit
- § 56
- Geschäftsordnung der Kommissionen
- § 57
- Rechte der Kommission
- § 58
- Sofortige Abhilfe
- § 59
- Berichtspflicht gegenüber der Landesregierung und dem Landtag
- § 60
- Durchführungsbestimmungen
- § 61
- Auflegen der Vorschriften
- § 62
- III. Hauptstück Schlussbestimmungen
- Verweisung auf andere Gesetze
- § 63
- Übergangsbestimmungen
- § 64
- Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
- § 65
- § 65a
- Personenbezogene Bezeichnungen
- Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- § 66
- § 67
- Inkrafttreten von Novellen