LGBl.Nr. 31/2013
Verordnung der Landesregierung über den Schutz der Landes- und Gemeindebediensteten vor Verletzungen durch scharfe oder spitze medizinische Instrumente (LGBl.Nr. 31/2013)
- Verordnung der Landesregierung über den Schutz der Landes- und Gemeindebediensteten vor Verletzungen durch scharfe oder spitze medizinische Instrumente (LGBl.Nr. 31/2013)
- Langtitel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmung und Grundsatz
- § 3 Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und Festlegung von Maßnahmen
- § 4 Expositionsvermeidung
- § 5 Information und Unterweisung
- § 6 Meldeverfahren und Folgemaßnahmen