LGBl.Nr. 17/1977
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. April 1977, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Freistadt Rust, der Gemeinden und der auf Grund der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung LGBl. Nr. 36/1973 gebildeten Gemeindeverbände auf die Landesregierung übertragen wird (LGBl.Nr. 17/1977)
- Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. April 1977, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Freistadt Rust, der Gemeinden und der auf Grund der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung LGBl. Nr. 36/1973 gebildeten Gemeindeverbände auf die Landesregierung übertragen wird (LGBl.Nr. 17/1977)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1
- § 2